die Initiatorin

Gudrun Stifter

Aus eigener Erfahrung sind mir das Erleben unterschiedlichster Gewalttaten, sowie Verbrechen bekannt, sowie vielmehr die im Anschluss stattfindenden strukturellen Missstände, welche oftmals eine weitere Belastung sowie rechtliche Vorgehensweisen hiergegen beinhalten. 

Eigentlich wären im Ansatz sehr gute Grundlagen für Gewaltopfer wie bspw. durch die Opferschutzrichtlinie der EU-Kommission (2012/29/EU), der Entschädigungsrichtlinie (2004/80/EG), der Istanbulkonvention, der UN-Menschenrechtskommission, der UN-BRK… vorhanden, welche in nationales Recht umgesetzt werden müssten, doch versagt letzterer Schritt oftmals rechtswidrigerweise, zulasten der Opfer, in der Praxis. 

Um sich jedoch zur Wehr setzen zu können und für seine Rechte einzustehen, ist es neben der hierfür erforderlichen Kraft notwendig, diese zu kennen und einen geeigneten Weg des Vorgehens zu finden. In manchen Rechtsbereichen ist dies jedoch auch trotz dieser Voraussetzungen kaum, bzw. nicht möglich. 

Auch wenn ich die meinigen Rechtsverfahren in den meisten Fällen (zumeist ohne anwaltlicher Vertretung) gewinnen konnte, so war es mir seit jeher ein Anliegen, dieses Leid anderen Betroffenen zu ersparen, wodurch ich anfing, nach erfolgreichen Kämpfen, Petitionen (entweder im dt. Bundestag oder dem Landtag/ je nach Zuständigkeit) einzureichen, um allgemeine Änderungen erwirken zu können. 

Hierdurch wurde ich beispielsweise 2021/2022 zu einer öffentlichen Person, nachdem eine Petition zur Übernahme der med. Kosten (wie die Notfallantikonzeption/ Pille danach, sowie Laboruntersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten) nach Vergewaltigungen, im bayr. Landtag erfolgreich verlief und nun bundesweit für eine Gesetzesänderung plädiert wird. 

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