Bayerischer Landtag

Im Bayerischen Landtag wurde die Petition zum Opferentschädigungsgesetz, sowie dessen resultierender Antrag in mehreren Sitzungen, u.a. im Plenum des Landtags besprochen. Grund hierfür war die erste Petitionseinreichung als Initiatorin bereits am 20.07.22 (und somit vor Ausweitung zu einer deutschlandweiten Initiative), sodass diese, unabhängig der folgenden Petitionen, am 13.10.22 in nichtöffentlicher Sitzung innerhalb des Sozialausschusses mit dem Titel „Errichtung einer Monitoringstelle zur Überprüfung des Opferentschädigungsverfahrens in Bayern sowie einer Beschwerdestelle für Gewaltopfer“ erstmals behandelt wurde. Begleitet wurde ich hierzu von Renate Schwarz-Saage-einer mir nahestehenden und seit jeher unterstützenden EKHKin/ Referentin des Deutschen Forums für Kriminalprävention. Seit August 2022 bestand diesbezüglich eine intensive Zusammenarbeit mit der FDP-Fraktion des Landtags, insbesondere der Landtagsabgeordneten Julika Sandt, sowie ihrem Referenten Petr Lehr, aufgrund der Kontaktaufnahme meinerseits, nachdem sich diese bereits 2021 mit ganzem Einsatz für die Berücksichtigung einer meiner vorherigen Petition zur Frauenhausproblematik einsetzten. 

Innerhalb der ersten Petitionsbesprechung im Landtag, wollten sowohl CSU/FW, als auch AFD die Petition zunächst ablehnen, die Opposition dahingegen, bestehend aus FDP, Grüne und SPD, eine „Berücksichtigung“ erwirken (was das bestmöglichste Ergebnis einer Petitionsentscheidung darstellt und zu einer Änderung, anhand der Petition, führt). Nach ausführlichen Diskussionen, sowie der Hartnäckigkeit der Opposition, änderten die Regierungsfraktionen ihre anfängliche Entscheidung zumindest insofern, dass die erste Petition als „Material“ (§80 Nr. 3 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag) der Staatsregierung überwiesen worden ist. Dieser Beschluss bedeutet, dass die Petition bei einer Änderung einschlägiger Vorschriften als Arbeitsgrundlage mitherangezogen werden soll.  

Am 02.10.2022 wurde die Petition zum Opferentschädigungsgesetz deutschlandweit ausgeweitet, sodass sich weitere Petenten hieran in Bayern beteiligten. Durch die intensive Zusammenarbeit mit der FDP wurde resultierend der Antrag „Wirksamkeit für das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhöhen: Betroffenen endlich gerecht werden“ , am 07.02.23 im Landtag eingereicht, dem sich Grüne und SPD anschlossen. Allerdings erfolgte am 09.03.23 die Ablehnung des Antrags, sowie aller weiteren Petitionen, vonseiten der CSU/FW und AFD innerhalb des Sozialausschusses. 

Nachdem sich jedoch die FDP hierfür einsetzte, den Antrag „hochzuziehen“, fand trotz Ablehnung innerhalb des Sozialausschusses, eine weitere Besprechung des Antrags im Plenum (am 14.06.23) statt. Obwohl sich FDP, Grüne und SPD intensiv darum bemühten, die Regierungsfraktionen umzustimmen, erfolgte eine erneute Ablehnung des Antrags durch CSU/FW und AFD. 

Den Oppositionsfraktionen, insbesondere FDP, Grüne und SPD ist für ihre außergewöhnliche Unterstützung und ihren Einsatz in Bayern sehr zu danken!

 

Anträge

Alle hier aufgeführten Dokumente werden durch Anklicken des Bildes geöffnet und sind somit transparent einsehbar. 

Antrag: Wirksamkeit für das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhöhen- Betroffenen endlich gerecht werden


FDP, Bündnis 90/die Grünen & SPD

Haushaltsplan 2023:
Aufbau einer Beschwerdestelle, Monitoringstelle und Aufklärungskampagne für das OEG/ SGB XIV

FDP, Bündnis 90/die Grünen & SPD

Plenarbesprechung

Plenarprotokoll

Beschluss

Erstbesprechung des Antrags, sowie aller weiteren Petitionen im SOzialausschuss

Die Pressemeldung hierzu vom 09.03.2023:

Heute hat der Sozial-Ausschuss einen von der FDP-Fraktion initiierten interfraktionellen Antrag zu Verbesserungen bei der Opferentschädigung in Bayern beraten. Der Antrag basiert auf Petitionen von Betroffenen, die in den vergangenen Monaten alle deutschen Landtage erreicht haben. Die Landtagsliberalen fordern nach dem Vorbild der Petitionen unter anderem die Errichtung einer Monitoringstelle für Verfahren der Opferentschädigung, eine unabhängige Beschwerdestelle, an die sich alle Betroffene von Gewalttaten wenden können und eine breite Informationskampagne. Dazu die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag Julika Sandt:

„Leider gehören extrem lange Bearbeitungszeiten, unsensibles Verhalten von Behördenmitarbeitern, nicht nachvollziehbare Gutachten und Entscheidungen sowie Re-Traumatisierungen zur traurigen Realität der Opferentschädigung in Bayern. Menschen, die nach einer Gewalttat eine sofortige Hilfe und Unterstützung benötigen, müssen sich teils jahrzehntelang durch einen Behördendschungel kämpfen.

Viele Fälle zeigen, dass Betroffenen von Gewalt subtil unterstellt wird, dass sie keine Hilfe bräuchten. Auch deswegen stellen nicht alle Betroffene einen Antrag auf die ihnen zustehende Entschädigungsleistung. Das ist inakzeptabel- und die vielen Petitionen zeigen, dass sich etwas ändern muss. Der Hinweis der bayerischen Staatsregierung auf eine Reform durch das SGB XIV ist leider nicht mehr als eine Ausrede- denn die Umsetzung wird auch dann wieder beim Freistaat liegen.

Ich habe großen Respekt vor dem Mut der Betroffenen, die ihre Geschichte mit uns geteilt haben und so die Missstände sichtbar gemacht haben. Es macht mich fassungslos, dass sich die Regierungsfraktionen in der heutigen Debatte im Klein-Klein verloren und das berechtigte Anliegen der Gewaltopfer abgelehnt haben.“

 

SANDT: Gewaltbetroffene schnell versorgen und entschädigen | FDP-Fraktion Bayern (fdpltby.de)

 

Beschluss der 1. Petition

Presse

In der aktuellen Ausgabe 03/2023 der Mitgliedszeitschrift „Forum Opferhilfe“ des Weißen Rings wurde über die Petitionsinitiative berichtet, darunter auch der Besprechung im Bayerischen Landtag.

https://forum-opferhilfe.de/gudrun-stifter-oeg-petitionen-deutschland/

weitere Statements

Der Landtagsabgeordneten Julika Sandt (FDP) und Kerstin Celina (Bündnis 90/ die Grünen).

nachträgliches Gespräch mit der CSU

Eigentlich wäre die Thematik der Opferentschädigung durch die Ablehnung des Antrags vonseiten der CSU im Bayerischen Landtag bereits endgültig abgeschlossen gewesen, ohne jemals hierzu persönlich Stellung beziehen zu können, da alle vorherigen Kontaktaufnahmen zur CSU erfolglos verliefen. 

Doch eine engagierte Petentin, Monica Gomes, deren Fall auch im OEG-Report (des Weißen Rings) Erwähnung fand, gab nicht auf ein Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Jochen Kohler/ damaliger Berichterstatter der CSU, zu ersuchen, sodass wir schlussendlich gemeinsam am 22. Juli `23 die Gelegenheit hierzu im Rahmen einer Veranstaltung wahrnahmen. 

Durch dieses Gespräch war es erstmals möglich, die Missstände in den Opferentschädigungsverfahren, sowie Fehler in der Stellungnahme des Sozialministeriums aufzuzeigen, bzw. zu verdeutlichen. Ebenso nahmen wir Bezug zur Nichterfassung dieser Defizite im SGB XIV, weiteren Beispielen, der Fachkonferenz in Berlin zum neuen sozialen Entschädigungsrecht, sowie der Notwendigkeit eines Bewusstseinswandels, insbesondere durch die historisch gewachsene epistemisch testimoniale Ungerechtigkeit (einer marginalisierten Gruppe/ hier: Gewaltopfer, eine geringe/ keine Glaubwürdigkeit zuzuschreiben), vgl. Fegert 2022, welche zu einer Ablehnungsmentalität zu Lasten der Opfer führt. Hierdurch fand ein Nachdenken hierüber statt, sowie der Vorschlag, vonseiten der CSU, eine Anhörung ( 1/4- 1/2 Jahr nach Eintritt des SGB XIV) im Bayerischen Landtag einzuleiten. 

Inwiefern aus Worten schlussendlich Taten und Maßnahmen folgen, wird sich zeigen. Doch wäre dies, ohne das weitere Insistieren auf ein persönliches Gespräch nie in Erwägung gezogen worden.  

Ergänzung: Dieses gemeinsame Foto (li.) mit Monica Gomes resultierte im Anschluss des Gesprächs. Auf der Säule im Hintergrund ist Art.22 der Menschenrechte (oben auf deutsch/ unten chinesisch) partiell abgebildet, welcher für viele Gewaltopfer, aufgrund der oftmals veränderten Lebenssituation durch die Gewalttat relevant ist:

Artikel 22- Recht auf soziale Sicherheit

„Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.“

Foto: gemeinsam mit dem ehemaligen Landtagsreferenten Petr Lehr im Bayerischen Landtag, nach seiner, sowie MdL Julika Sandts Einladung zum Sommerfest der FDP-Fraktion Bayerns. 

Durch Petr Lehrs Unterstützung wurde die Petition zum Opferentschädigungsgesetz deutschlandweit ausgeweitet. Er korrigierte die Petitionsvorlagen, verfasste in enger, gemeinsamer Zusammenarbeit den resultierenden interfraktionellen Antrag, bemühte sich um den Pressebeitrag in der Münchner Abendzeitung hierzu, verfolgte alle Entwicklungen zum Petitionsgeschehen, wirkte an weiteren Recherchen mit, etc. und stellt seit jeher einen meiner wertvollsten Begleiter dar.

Ich danke ihm, auch stellvertretend der anderen Gewaltopfer, von ganzem Herzen für seinen unermüdlichen Einsatz!