Deutscher Bundestag

Fachgespräch: Stand der Umsetzung der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts und mögliche Verbesserungsansätze/ CDU, CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Am 25. September 2023 fand nach Einladung der Bundestagsabgeordneten MdB Stephan Stracke (Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales), sowie MdB Peter Aumer (Berichterstatter für das Soziale Entschädigungsrecht) der CDU/ CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, das von ihnen initiierte Fachgespräch hinsichtlich des Standes der Umsetzung des SER (Soziales Entschädigungsrecht, welches ab dem 01.01.24 das vorherige Opferentschädigungs- und Bundesversorgungsgesetz ablöst), sowie mögliche Verbesserungsansätze statt, zu welchem Experten verschiedener Fachbereiche Stellung bezogen. 

Vertreten waren u.a.: Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert (Ärztlicher Direktor der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm, welcher mich neben Hendrikje Ter Balk vorschlug), Kerstin Claus (Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs/ UBSKM), Julia Hiller (UBSKM), Bianca Biwer und Eike Eberle (Weißer Ring), die Bundespsychotherapeutenkammer, Ingo Fock (gegen Missbrauch e.V.), Hendrikje Ter Balk (Vorsitzende des BPSG e.V.), BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), Bayerisches Staatsministerium für Soziales, sowie Vertreter der Ministerien Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. (ggf. sind aufgrund der erweiterten digitalen Teilnahme nicht alle Vertreter genannt, sodass dies keine Gewährleistung der absoluten Vollständigkeit darstellt.)

Einblicke:

Die Umsetzung des ab 2024 in Kraft tretenden SER (SGB XIV) obliegt bekanntlich den Ländern, doch bestehen hierbei zahlreiche Probleme. Darunter:

– Versagen des gesamten IT-Systems zur Datenerhebung des SGB XIV

– Fachkräftemangel

– flächendeckende Versorgung mit Trauma-Ambulanzen für Erwachsene, sowie insbesondere Kinder und Jugendliche

– mangelnde Fortbildungen, welche jedoch für eine notwendige Haltungsänderung erforderlich wären

– fortdauernde Subtraktion von Vor-/ Nachschäden

– mangelnde Transparenz

– fehlende niedrigschwellige Beschwerdemechanismen

– Bekanntheit des Gesetzes, sowie dessen Leistungen

– verspätete Bearbeitung der Verordnungen

– Schwierigkeiten im Erstattungsverfahren der Krankenkassen

– Komplexität des SGB XIV

– weiterhin schwieriges Unterfangen für Betroffene/ Kausalität

– keine betroffenenorientierte Evaluation inkl. Partizipation

– fehlende Standardisierung

Besonders erfreulich war in diesem Kontext jedoch die Einigkeit mit anderen Experten, wie bspw. Kerstin Claus (UBSKM) und Prof. Dr. Jörg M. Fegert hinsichtlich der Notwendigkeit von Monitoring, sowie niedrigschwelligen Beschwerdemechanismen für Opfer, welche zuvor in den Petitionen gefordert wurden. Auch ich durfte mich erfreulicherweise hierzu äußern, wofür ich zutiefst dankbar bin.

 

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