Unter den folgenden Abschnitten der nationalen, sowie internationalen Gesetzgebung (s.h. Menü), sind die Grundlagen der Opferentschädigung zusammengefasst, sowie ebenso die Verpflichtung Deutschlands, Opfern eine Entschädigung zu leisten, insofern diese gesundheitliche Schäden der Gewalttat, zur Folge hatten.
Ebenso ist unter allen Umständen eine sekundäre Viktimisierung von Opfern zu vermeiden (s.h. internationale Gesetzgebung), wodurch die Grundlagen im eigentlichen Sinne positiv ausgerichtet sind.
Diese müssten allerdings in der Praxis umgesetzt werden, woran es derzeit noch scheitert.