Landtag von Schleswig-Holstein

Bericht zum Opferentschädigungsrecht

Am 15.12.2023 wurde im Plenum des Schleswig-Holsteinischen Landtags der Antrag „Bericht zum Opferentschädigungsgesetz“ Drs. 20/1702 (eingereicht von Christian Dirschauer (SSW)) besprochen, was schlussendlich mittels einstimmiger Zustimmung aller Fraktionen im Landtag zum Erfolg führte. 

Zuvor wurden zwar alle eingereichten Petitionen der Gewaltopfer im Landtag von Schleswig-Holstein abgewiesen, doch ist es sehr erfreulich, dass die Fraktion der SSW im Anschluss einen Antrag im Landtag einreichte, welcher wesentlich zur Evaluation des Gesetzes, bzw. dessen Umsetzung in der Praxis, beiträgt. Beschlossen wurde eine Berichterstellung zum Opferentschädigungsrecht, welche insbesondere sieben Aspekte aufgreift:

1. Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachung

2. verbesserte Anerkennung psychischer Schäden

3. konzeptionelle Umsetzung des Fallmanagements

4. Zusammenarbeit der bisherigen Mitarbeiter mit dem Fallmanagement

5. Initiativen zur Verbesserung des Schriftverkehrs, sodass dieser verständlich und nachvollziehbar gestaltet wird

6. Einbindung von Opferschutz- und Opferhilfeorganisationen zur Umsetzung des Opferentschädigungsrechts/ SGB XIV

7. personelle Grundlagen, um eine entsprechende Umsetzung des Gesetzes ermöglichen zu können

Antrag: Bericht zum Opferentschädigungsrecht, Drs. 20/1702

Sammeldrucksache LtgPräs 12.12.2023 Drucksache 20/1733

Alle Dokumente, sowie der Beratungsverlauf des Antrags sind auf der Website des Landtags von Schleswig-Holstein (https://www.landtag.ltsh.de/index.htmlnachzuverfolgen. Hierzu muss in der Suche: „Opferentschädigungsrecht“ eingegeben werden. Durch Anklicken des 1. Ergebnisses (Bericht zum Opferentschädigungsrecht), gelangt man an alle weiteren Informationen und Drucksachen hierzu.