öffentliche Petitionen

zusätzliche öffentliche petitionen:



Neben den Einzelpetitionen, welche von Gewaltopfern verfasst und in den jeweiligen Landtagen eingereicht werden, entstanden darüber hinaus, zusätzliche öffentliche Petitionen, welche von allen Bürgern online mitgezeichnet werden können.

Die Mitzeichnung ist vom Bundesland unabhängig, sodass sich jeder Bürger hieran beteiligen kann.

Die öffentlichen Petitionen wurden (in den Überschriften, sowie den Fotos) verlinkt, sodass eine Weiterleitung auf die jeweilige Plattform des Landtags stattfindet, auf welcher die Mitzeichnung möglich ist.
PS: im Anschluss der Unterzeichnung erhält man eine E-Mail, welche ebenfalls bestätigt werden müsste, sodass die Unterschrift Gültigkeit erlangt.


Es konnten drei öffentliche Petitionen etabliert werden (Weitere waren aufgrund der gegebenen Voraussetzungen seitens der Landtage in anderen Bundesländern, nicht möglich).
Diese wären:

Landtag Schleswig- Holstein (Mitzeichnungsfrist bereits seit dem 18.11.22 abgeschlossen)
Bremische Bürgerschaft (Frist bis 28.11.22)
Landtag Thüringen (Frist bis 02.12.22)

Die Mitzeichnungsfrist der öffentlichen Petition des Landtags Schleswig- Holstein, ist bereits seit dem 18.11.22 für Beendet erklärt worden. Der anschließende Beschluss des Landtags, wird nach seiner Besprechung im Ausschuss, auf dessen Petitionsplattform veröffentlicht werden. Demnach ist es aktuell lediglich möglich, sich noch an den Petitionen von Bremen, sowie Thüringen zu beteiligen. 

Seit dem 18.10.22 konnte eine öffentliche online-Petition in Bremen etabliert werden. 

Die Mitzeichnungsfrist beträgt insgesamt 6 Wochen und endet somit am 28.11.22.

Die dritte öffentliche Petition wurde seit dem 21.10.22 auf der Seite des Landtags veröffentlicht und kann bis zum 02.12.22 online unterzeichnet werden.