zur Initiatorin

Portrait Gudrun Stifter

Als Betroffene verschiedenster Gewaltdelikte und Verbrechen sind mir zahlreiche Missstände in der Praxis auch aus eigener Erfahrung bekannt. Demnach ist es mir ein Anliegen, hierüber Aufklärung zu leisten und eigene Aktivitäten einzubringen, mit dem Ziel, allgemeine Verbesserungen erwirken zu können.

Nachdem ich bereits vor der Gewaltopferinitiative zum Opferentschädigungsgesetz/ SGB XIV zu einer öffentlichen Person wurde und nun, Anfang 2025, ein partieller Erfolg in Form einer Gesetzesänderung erzielt werden konnte, möchte ich gerne im Folgenden hierauf eingehen.

Es handelt sich insbesondere um die medizinischen Folgekosten nach Vergewaltigung, welche vonseiten der Opfer eigens zu tragen sind/ waren (Notfallkontrazeption/ Pille danach ab dem 22. LJ., sowie Labordiagnostik auf sexuell übertragbare Krankheiten (STD/STI), resultierend vorheriger Spurensicherung im Rahmen der Rechtsmedizin). Auch ich war zunächst hiervon betroffen, wenngleich im weiteren Verlauf ein Erfolg als Einzelfallentscheidung erzielt werden konnte. Da es sich jedoch um strukturelle Missstände handelte, reichte ich ein halbes Jahr später (als ich bereits nicht mehr persönlich hiervon betroffen war), eine Petition im Bayerischen Landtag ein (2021), um anderen Gewaltopfern hierdurch helfen zu können, welche mittels einstimmiger Zustimmung des Plenums/ Bayerischer Landtag erfolgreich verlief und eine Bundesgesetzänderung beinhaltete (2022). Es folgten u.a. Konversationen mit dem G-BA (März 2023), zu 75 Bundestagsabgeordneten (Dezember 2023), die Involvierung des Bundesgesundheitsministers (durch MdB Dr. Gregor Gysi/ Dez. 2023), ein Folgeantrag der CDU/ CSU- Bundestagsfraktion (Okt.2024), weitere Anfragen im Bundestag…, sowie schlussendlich das Einbringen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), initiiert von FDP, SPD, Bündnis 90/die Grünen, welches die Kostenfreiheit von Notfallkontrazeptiva im Falle von Vergewaltigung/ ohne Altersbeschränkung, beinhaltet, und am 30.01.25 im Bundestag, sowie am 14.02.25 im Bundesrat verabschiedet wurde (§24a SGB V). Vergewaltigungsopfer müssen demnach nicht mehr die Notfallkontrazeption/ Pille danach nach einer Vergewaltigung eigens finanzieren  -> entsprechende Dokumente s.h. unten

Bezüglich der weiteren Forderung zur Finanzierung der Laboruntersuchungen auf sexuell übertragbare Infektionen (STI) im ambulanten Kontext, wurde diese zuletzt (im Oktober 2024) auf Bundesebene innerhalb eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion aufgenommen, erfolgreich in acht Ausschüsse überwiesen, allerdings aufgrund zwischenzeitlicher Neuwahlen (2025) eingestellt. Aufgrund dessen bedarf es einer erneuten Anstrengung des Gesetzesvorhabens. 

Seit Herbst 2025 erhalte ich diesbezüglich zusätzliche Unterstützung vonseiten der Vorstandschaft der Deutschen STI-Gesellschaft, sowie des Arbeitsstabs des Patientenbeauftragten der Bundesregierung.

Ebenso sprach sich zuletzt das Plenum des Bayerischen Landtags im März 2026 erneut, mittels einstimmiger (fraktionsübergreifender) Zustimmung, für eine Bundesgesetzesänderung aus. 

Durch die vorherige physiotherapeutische Ausbildung ist mir jedoch auch die andere Seite des Behandlers bekannt. Eine Kombination aus Gerechtigkeitssinn und Empathie sind die Motivation meines Handelns, so auch der Petitionsinitiative zum Opferentschädigungsgesetz/ SGB XIV. 


Gudrun Stifter

April 2026: Öffentlichkeits-/ Videobeitrag zur geforderten Folgegesetzesänderung/
Kostenfreiheit der Labordiagnostiken sexuell übertragbarer Infektionen (STI) nach Vergewaltigung

Unser herzlichster Dank richtet sich insbesondere an alle Beteiligten des Videos, welche sich bereits zuvor, auf unterschiedlichste Weise unterstützend einbrachten:

  • MdL Kerstin Celina (Bündnis 90/ die Grünen, Bayerischer Landtag) & ehemalige Mitberichterstatterin der Petition
  •  MdL Bernhard Seidenath (CSU/ Bayerischer Landtag), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bayerischen Landtags
  • MdB Dr. Gregor Gysi (die Linke/ Deutscher Bundestag)
  • MdB Dr. Stephan Pilsinger (CSU/ Deutscher Bundestag), stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags
  • Dr. med. Thomas Neiße (Vorstandsmitglied der Deutschen STI-Gesellschaft (DSTIG), Sektion Labordiagnostik, u.a. Facharzt für Laboratoriumsmedizin)
  •  Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert (u.a. Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie/ -psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm, Präsident der Europäischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie)

Ein gemeinsames Videoprojekt von
Livia Kerp & Gudrun Stifter

2026

gemeinsames Videoprojekt von Livia Kerp & Gudrun Stifter,

mit Beiträgen von: MdL Kerstin Celina (Bayerischer Landtag), MdL Bernhard Seidenath (Bayr. Landtag), MdB Dr. Gregor Gysi (Dt. Bundestag), MdB Dr. Stephan Pilsinger (Dt. Bundestag), Dr. Thomas Neiße (DSTIG) & Prof. Dr. Jörg Fegert (UUlm)

-> siehe oben

Fernsehbeitrag:
 ARD Plusminus vom 17. Januar 2024 -> nicht mehr verfügbar:
Weitere Artikel sind aufgrund von Anonymitätsgründen nicht aufgeführt, darunter: Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur…
 
Fernsehbeiträge:
Foto: privat, Gudrun Stifter- Deutscher Bundestag, 30./ 31.Januar 2025- Gesetzesänderung: Kostenfreiheit der Notfallkontrazeption (Pille danach) bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt ohne Altersbeschränkung, GVSG

Persönliche Befragung der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken im Rahmen der Bürger-Bundespressekonferenz (21.06.2026)

private Aufnahme

(offizielle Aufnahme der BPK, Wiedergabe ab 7:27:00h)

Dokumente/ erfolgreiche Gesetzesänderung zur Finanzierung von Notfallkontrazeptiva (Pille danach) im Falle von Vergewaltigung (§24a SGB V)

Kontakt: info@petitionen-oeg.de