zur Initiatorin

Als Betroffene verschiedenster Gewaltdelikte und Verbrechen sind mir zahlreiche Missstände in der Praxis auch aus eigener Erfahrung bekannt. Demnach ist es mir ein Anliegen, hierüber Aufklärung zu leisten und eigene Aktivitäten einzubringen, mit dem Ziel, allgemeine Verbesserungen erwirken zu können.

Nachdem ich bereits vor der Gewaltopferinitiative zum Opferentschädigungsgesetz/ SGB XIV zu einer öffentlichen Person wurde und nun, Anfang 2025, ein partieller Erfolg in Form einer Gesetzesänderung erzielt werden konnte, möchte ich gerne im Folgenden hierauf eingehen.

Es handelt sich insbesondere um die medizinischen Folgekosten nach Vergewaltigung, welche vonseiten der Opfer eigens zu tragen sind/ waren (Notfallkontrazeption/ Pille danach ab dem 22. LJ., sowie Labordiagnostik auf sexuell übertragbare Krankheiten (STD/STI), resultierend vorheriger Spurensicherung im Rahmen der Rechtsmedizin). Auch ich war zunächst hiervon betroffen, wenngleich im weiteren Verlauf ein Erfolg als Einzelfallentscheidung erzielt werden konnte. Da es sich jedoch um strukturelle Missstände handelte, reichte ich ein halbes Jahr später (als ich bereits nicht mehr persönlich hiervon betroffen war), eine Petition im Bayerischen Landtag ein (2021), um anderen Gewaltopfern hierdurch helfen zu können, welche mittels einstimmiger Zustimmung des Plenums/ Bayerischer Landtag erfolgreich verlief und eine Bundesgesetzänderung beinhaltete (2022). Es folgten u.a. Konversationen mit dem G-BA (März 2023), zu 75 Bundestagsabgeordneten (Dezember 2023), die Involvierung des Bundesgesundheitsministers (durch MdB Dr. Gregor Gysi/ Dez. 2023), ein Folgeantrag der CDU/ CSU- Bundestagsfraktion (Okt.2024), weitere Anfragen im Bundestag…, sowie schlussendlich das Einbringen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), initiiert von FDP, SPD, Bündnis 90/die Grünen, welches die Kostenfreiheit von Notfallkontrazeptiva im Falle von Vergewaltigung/ ohne Altersbeschränkung, beinhaltet, und am 30.01.25 im Bundestag, sowie am 14.02.25 im Bundesrat verabschiedet wurde (§24a SGB V). Vergewaltigungsopfer müssen demnach nicht mehr die Notfallkontrazeption/ Pille danach nach einer Vergewaltigung eigens finanzieren  -> entsprechende Dokumente s.h. unten

Bezüglich der weiteren Forderung zur Finanzierung der Laboruntersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten STD/STI im ambulanten Kontext, wurden diese einerseits innerhalb des CDU/CSU-Antrags/ Bundestag aufgenommen, andererseits bestand im Februar 2025 ein zusätzlicher Kontakt zur SPD BT-Fraktion, woraufhin versprochen wurde, diese nochmals in den Bundestag einzubringen. 

Durch die vorherige physiotherapeutische Ausbildung ist mir jedoch auch die andere Seite des Behandlers bekannt. Eine Kombination aus Gerechtigkeitssinn und Empathie sind die Motivation meines Handelns, so auch der aktuellen Petitionsaktion zum Opferentschädigungsgesetz/ SGB XIV. 

 

Gudrun Stifter

  • 2021- Süddeutsche Zeitung/ SZ
  1. Print-Artikel: https://drive.google.com/file/d/1HImhSQXm4dz9h_xgEMTZeqA_0FjmQKeo/view?usp=sharing
  2. Online-Artikel: München: Der einsame Kampf eines Vergewaltigungsopfers – München – SZ.de
  3.  Newsletter-Beitrag der Journalistin: München heute – Nachrichten vom 14.03.2021 – München – SZ.de
  • 2021- Münchner Merkur: 
  1. Print-Artikel: https://drive.google.com/file/d/1O-VI1lVia66hLSEJJvNdlfReLUEZZpOc/view?usp=sharing
  2. Online-Artikel: Vergewaltigt, und dann obdachlos und abkassiert – Wie Daniela R. zweimal zum Opfer wurde
 
 
 
  1.  Deutscher Bundestag – Überweisungen im vereinfachten Verfahren
  2. DIP – Gesetzliche Voraussetzungen für eine Erstattung der Kosten von medizinischen Schutzmaßnahmen für Betroffene einer Vergewaltigung schaffen
 
alle weiteren Dokumente sind nicht öffentlich einsehbar, allerdings sind sowohl der Beschluss der damaligen Petition (Bayerischer Landtag), als auch die Stellungnahmen des Bundesgesundheitsministeriums unten zur Einsichtnahme aufgeführt. 
 
Foto: privat, Gudrun Stifter/ Deutscher Bundestag, 30./31.01.2025

Dokumente hinsichtlich des erfolgreichen Werdegangs/ Gesetzesänderung zur Finanzierung von Notfallkontrazeptiva (Pille danach) im Falle von Vergewaltigung (§24a SGB V)

Kontakt: info@petitionen-oeg.de