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Veranstaltungshinweis/ 25.11.2023- Berlin
Umfrage zur Objektivierung der Missstände zur Verfahrensführung im OEG
aktuell wird eine Online-Umfrage („Dein Weg durch das OEG“) für Gewaltopfer durchgeführt, um die Missstände in der Verfahrensführung des Opferentschädigungsgesetzes objektivieren zu können, nachdem bislang keine umfangreichen Studien oder Statistiken hierzu erhoben werden.
Angesprochen sind nicht lediglich jene Gewaltopfer, welche sich inmitten des Verfahrens befinden, sondern auch solche, welche das Verfahren aufgaben oder noch auf die Ausstellung des Erstbescheides warten.
Ziel ist die Erfassung jeglicher Missstände von der Gewalttat bis hin zum jetzigen Zeitpunkt, inklusive darin enthaltener Hürden und Auswirkungen. Nachdem die Sozialministerien der Länder reflexartig auf den Rechtsweg verweisen, soll u.a. auch hierauf eingegangen werden (wie Rechtsvertretung, Finanzierung, Gegengutachten, Rechtsmittel, etc.), da bislang extern nicht bekannt ist, welchen zusätzlichen Schwierigkeiten Gewaltopfer im Verfahren ausgesetzt sind.
Erstellt wurde die Umfrage primär von einem anderen Gewaltopfer, finanziell gefördert wird diese von Gegen-Missbrauch e.V. und dauert ca. 30 Min. (Unterbrechungen sind jederzeit möglich). Die Teilnahme erfolgt in vollkommener Anonymität.
Mittlerweile involvierte ich Herrn Prof. Dr. Fegert, sowie seine Arbeitsgruppe zum Sozialen Entschädigungsrecht der Uniklinik Ulm, welche sich dankenswerterweise bereit erklärten, die Umfrage wissenschaftlich auszuwerten, sowie die anonymisierten Ergebnisse zu veröffentlichen, sodass diese u.a. für das weitere politische Agieren verwendet werden können.
Die wissenschaftliche Auswertung stellt einen Präzedenzfall und zugleich Meilenstein der zukünftigen partizipativen Forschung dar.
Ich bitte daher alle betroffenen Gewaltopfer (darunter sind auch Angehörige von Mord- und Tötungsdelikten gemeint), welche einen Antrag nach dem OEG stellten, sich hieran zu beteiligen, um die strukturellen Defizite schließlich noch transparenter aufzeigen zu können.
Vielen Dank!
Link zur Umfrage:
https://survey.questionstar.com/5fe3329b
Veröffentlichung des Artikels vonseiten des Weißen Rings hinsichtlich der OEG-Petitionen
Der Weiße Ring begleitete mich >1/2 Jahr zu zu den Ausschussbesprechungen der Petitionen in den verschiedenen Landtagen, worüber nun in der aktuellen Ausgabe der Mitgliedszeitschrift des Weißen Rings „Forum Opferhilfe“ , auf dessen Website, sowie Podcasts berichtet wurde. Angefangen vom Petitionsausschuss in Bremen, über die Sozialausschussbesprechung in Bayern, der Wiedereinbringung des resultierenden Antrags im Plenum des Bayerischen Landtags, sowie der Petitionsausschussbesprechung im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Der gesamte Artikel wäre hier nachlesbar:
https://forum-opferhilfe.de/gudrun-stifter-oeg-petitionen-deutschland/
Lediglich eine kleine Korrektur ist anzugeben, insofern, dass die Reisekosten zur Veranstaltung von Victim Support Europe nicht vonseiten des Weißen Rings finanziert waren.
Sachsen
Am 01. April 2023 bestand die Möglichkeit, den Ministerpräsidenten Sachsens (Michael Kretschmer) im Rahmen der 24h Diskussion von ForVid e.V. hinsichtlich des Opferentschädigungsgesetzes in Dresden zu befragen. Bereits im Vorfeld äußerte sich dieser, eine umfangreiche Evaluation des OEG durchführen zu wollen, wodurch insbesondere die von ihm geteilten Interessen, sowie die entgegengebrachte Bereitschaft sehr erfreulich sind:
Foto: Udo Rosinski
Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ), Berlin
Fachtag Soziale Entschädigung für Betroffene sexualisierter Gewalt
Workshopleitung, mit Romy Stangl zum Thema: Beschwerdestellen und Monitoring- Gibt es ausreichende Beschwerde- und Monitoringmöglichkeiten im neuen Recht?
Bezugnehmend auf das am 01. Januar 2024 in Kraft tretende SGB XIV, wurde am 17.03.23 der erste Fachtag für Betroffene sexualisierter Gewalt vonseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend, sowie dem UBSKM (Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Missbrauchs) initiiert, um im Austausch mit Betroffenen über das Soziale Entschädigungsrecht zu diskutieren. Über die Erkenntnisse hieraus wird sich am 11./ 12. Mai im Rahmen einer interdisziplinären Fachkonferenz zum neuen sozialen Entschädigungsrecht, gegenüber Akteuren der Politik, der Sozialgerichtsbarkeit, Sozialverwaltung, Gutachtern, Fallmanagern, sowie Betroffenen von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung, gemeinsam hinsichtlich eines betroffenenzentrierten Verfahrens im neuen Recht verständigt werden.
Aufgrund der Petitionen zu Monitoring- und Beschwerdestellen auf Länderebene, dem Austausch mit anderen Betroffenen, sowie der eigenen Erfahrungen als Gewaltopfer, wurde ich vonseiten des 1. Vorsitzenden des Vereins Gegen-Missbrauch e.V. (Ingo Fock) bezüglich der Leitung des Workshops gefragt, dessen Vorschlag ich mit großer Dankbarkeit und Freude annahm.
Erkenntnisreich des ersten Fachtags war insbesondere das große Bedürfnis der Partizipation von Betroffenen, nicht zuletzt hervorgerufen durch die jahrelangen negativen Erfahrungen innerhalb der Rechts- und Verwaltungsverfahren des Opferentschädigungsgesetzes, sowie der bisherigen Missachtung ihrer Bedürfnisse und Rechte. Das neue Soziale Entschädigungsrecht ist demnach in seiner qualitativen und quantitativen Evaluation als nicht ausreichend anzusehen, zumal in der Verfahrensstruktur bereits bekannte Problematiken auftreten können, ohne dass allerdings eine externe unabhängige Evaluation und Überprüfung dessen, welche das Feedback von Betroffenen, neben anderen Beteiligten (wie Ärzten, Anwälten, Therapeuten…) beinhaltet, gewährleistet wird. (genannte Beispiele waren u.a. Mehrfachbegutachtungen, Begutachtung ausschließlich nach Aktenlage, „false-memory-Theorien“, Verweigerung der Akteneinsicht und Beweisen, wie ärztliche Unterlagen etc./ unzureichende Amtsermittlung, mangelnde Transparenz der Verfahren, fehlende traumaspezifische Qualifikation (Richter, Gutachter, Fallmanager) -> sekundäre Viktimisierungsgefahr, Gesamtdauer der Verfahren, zweifelhafte Unabhängigkeit der Gutachter, sowie fehlende Überprüfung der Gutachten, keine Evaluation der Beratung/ fehlender Unterstützung von Opferhilfsinstitutionen, keine Unabhängigkeit des Fallmanagements (Rollenkonflikt), Schutz der Intimsphäre vor Entblößung in den Gerichtsverfahren, keine PKH für höhere Instanzen, inkl. EuGH-Verfahren, Zugänglichkeit des Rechtswegs, mehrfache Klageverfahren, u.v.m.).
Beschwerdestellen sind weiterhin nicht vorgesehen. Die bisherigen Möglichkeiten wie Dienst-/ Fachaufsichtsbeschwerden, Rechtsverfahren und Petitionen sind hierzu nicht geeignet, da diese mitunter beschritten werden (bspw. Rechtsweg), nicht bekannt, die Hürden zu hoch, die Kenntnisse über Opferrechte mangelhaft und die Erfolgsaussichten gering sind. Ebensowenig findet eine qualitative Evaluation der Beschwerden statt, um anhand dessen allgemeine Verbesserungen oder Vorkehrungen erwirken zu können. Des Weiteren sind Beschwerden innerhalb der selben Behörde als kritisch zu betrachten, da ein Abhängigkeitsverhältnis und somit Angst vor negativen Konsequenzen besteht, andererseits jedoch die Erfahrung gemacht wurde, dass diese von dem selben Sachbearbeiter bearbeitet worden sind und zu konträren Resultaten führte. Insbesondere ist eine absolute Unabhängigkeit, zu gewährleisten und gewünscht.
Externe unabhängige Monitoring- und Beschwerdestellen würden demnach eine umfassende Evaluation der Verfahren ermöglichen, Betroffene involvieren, Schutzmöglichkeiten bieten und somit wesentlich zu einer Qualitätsverbesserung und -sicherung beitragen. Der Bund, sowie die Länder werden demnach aufgefordert, entsprechende Mechanismen einzurichten, um betroffenenzentrierte Verfahren gewährleisten zu können.
Landtag Sachsen-Anhalt
Am 16.03.2023 wurden mehrere Petitionen von Gewaltopfern im Petitionsausschuss des Landtags Sachsen-Anhalt besprochen, wobei es möglich war, während einer dieser Sitzungen begleitend anwesend zu sein, sodass der Sitzungsverlauf des Petitionsausschusses mitverfolgt werden konnte. Neben Bremen stellte Sachsen-Anhalt bislang die einzige Möglichkeit der Anhörung der Petenten dar und somit der Äußerungsfähigkeit, über die zuvor schriftlich eingereichten Petitionen hinausgehend. Bereits am Vormittag fanden intensive Diskussionen des Ausschusses hierzu mit dem Sozialministerium statt, da sich dieser umfangreich mit der Thematik auseinandersetzen möchte. Der Ausschuss gelangte fraktionsübergreifend zu der geäußerten Erkenntnis, dass die Gesetze nicht fehlerhaft seien, sondern die Art & Weise der Umsetzung, dass das Gefühl Betroffener bestehe, allein gelassen zu sein, die Antragsverfahren retraumatisierend sind, mangelhafte Sensibilität bestehe und sich den Missständen näher angenommen werden müsse.
Fazit: die Petitionen wurden resultierend für die weitere und intensivere Auseinandersetzung an den Rechtsausschuss weitergeleitet, inklusive der Äußerung der Vorsitzenden des Ausschusses, die Bundesebene miteinbeziehen zu wollen. Somit war dies ein sehr erfreuliches Ergebnis in I. Instanz.
Mein Dank gilt insbesondere den betroffenen Petenten in Sachsen-Anhalt, welche den Mut aufbrachten, dem Petitionsausschuss gegenüber zu sitzen und sich hierzu zusätzlich zu äußern. Dies ist nicht als selbstverständlich anzusehen, wenn es sich um eine solche vulnerable Thematik bei zugleich vorhandener eigener Betroffenheit (mit ggf. weiteren Einschränkungen wie PTBS, Ängsten, etc.), handelt. Daher gebührt ihnen mein größter Respekt!
Landtag Nordrhein-Westfalen
Am 23.03.2023 wurden die Petitionen vonseiten des Petitionsausschusses in Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Insbesondere nach den veröffentlichten Missbrauchsskandalen in Lügde, in welchen jegliche Institutionen offensichtlich versagten und den Opfern somit viel zu spät „Unterstützung“ zuteil wurde, bzw. diese, nach Jahren, noch immer auf die Entscheidung ihrer Opferentschädigungsanträge und z.T. Traumatherapien warten, ist dieses Ergebnis äußerst ernüchternd. Erst vergangenen Jahres fanden die nicht funktionierenden Entschädigungsverfahren der Lügde-Opfer in der Presse Erwähnung, wonach die Politiker ihre Verwunderung diesbezüglich kundtaten und folglich reagierten.
Dieses, in der Öffentlichkeit bekannte Beispiel verdeutlicht die Notwendigkeit der in der Petition geforderten Maßnahmen, wie externe unabhängige Monitoring- und Beschwerdestellen für Gewaltopfer, welche vonseiten Nordrhein-Westfalens allerdings nicht vorgesehen sind. Die Begründung, „dass ein umfassendes Hilfenetz für Gewaltopfer existiere“ , wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales äußerte, ist somit nicht tragfähig, da keine Überprüfung der Umsetzung in der Praxis erfolgt. Diese Aussage stellt darüber hinausgehend eine Diskriminierung der Betroffenen dar, welche die Missstände in der Praxis erlebten/ erleben.
In Nordrhein- Westfalen wurden (lt. Hellfeld) die meisten Petitionen von Gewaltopfern, inklusive ihrer Erfahrungsberichte und der dargelegten Missstände eingereicht, welche allesamt mit den selben Textbausteinen des Landtags abgelehnt wurden, ohne sich umfangreicher mit der Thematik auseinanderzusetzen. Es wurde lediglich der negierenden Stellungnahme des Sozialministeriums gefolgt, ohne auf die zusätzlichen Statistiken, Recherchen des Weißen Rings, die Erfahrungen aus der Praxis und weiteren Quellen einzugehen, wie es leider in einigen Landtagen ebenso geschieht.
In Bremen und Sachsen-Anhalt dahingegen, waren die Abgeordneten fraktionsübergreifend an den Schilderungen, sowie den Hintergründen interessiert. In einer solchen positiven und erstrebenswerten Art und Weise kann auch mit den durchaus relevanten Petitionen verfahren werden, doch muss hierzu die Bereitschaft dessen vorhanden sein, wie es in NRW offensichtlich nicht der Fall war, trotz vorheriger öffentlicher Skandale, welche die Problematik verdeutlichten.
Bayerischer Landtag
Besprechung des Antrags, sowie der zusätzlichen Petitionen
Am 09.03.23 wurden mehrere Petitionen von Gewaltopfern, sowie der aus den Petitionen resultierende Antrag („Wirksamkeit für das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhöhen: Betroffenen endlich gerecht werden“) der Oppositionsparteien FDP, Grünen und SPD im Sozialausschuss behandelt. Es waren hierzu drei Journalisten (Weißer Ring, Spiegel & BR) anwesend, um die Antragsbesprechung mitzuverfolgen, sowie Interviews diesbezüglich zu führen.
Als der Antrag allerdings von der Abgeordneten Julika Sandt inhaltlich vorgestellt wurde, unterhielt sich die CSU währenddessen, was vonseiten der Gewaltopfer als pietätlos empfunden worden ist. Folgend lehnten diesen, die Regierungskoalition CSU/ FW, sowie die Afd ab, wobei lediglich die negierende Stellungnahme des Sozialministeriums verlesen wurde, ohne auf die zahlreichen Argumente der Opposition (Grüne, FDP, SPD) (wie Verweis auf die Statistik, Recherchen des Weißen Rings, Erwähnung weiterer Fallbeispiele, etc.) einzugehen.
Unter anderem waren diese insbesondere:
- die Erwähnung der quantitativ erfassten Daten zu Bayern, bezogen auf die zuletzt veröffentlichte Statistik zum OEG des Jahres 2021: laut polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) ereigneten sich 2021, 16 882 Gewaltdelikte in BY (ausschließliches Hellfeld), lediglich 1 128 Anträge wurden jedoch nach dem OEG gestellt, was 6,68% der Gewalttaten entspräche. 436 Fälle wurden anerkannt (= 38,65% der Anträge und 2,58% aller erfassten Gewalttaten), 46,63% resultierten in einer Ablehnung, wobei die Anzahl der Ablehnung von 2010-2019 stark zugenommen hat, zusätzlich ziehen einige der Opfer ihre Anträge wieder zurück- Statistiken existieren hierzu nicht. Auf die Nachfrage von Fr. Sandt, ob es der Anspruch Bayerns sei, unter 2,58% (wg. Dunkelfeld) der Gewaltopfer zu entschädigen, wich die CSU aus.
- auch fand über die Erfahrungsberichte der weiteren Petitionen hinaus, ein veröffentlichter beispielhafter Fall Erwähnung (Matthias Corssen) -> auf der Website unter: Presseartikel- Fernsehbeiträge verlinkt. Er ist überlebendes Opfer des „Todespflegers“ Niels Högel, dessen Tat an ihm aus Gründen der Verjährung nicht verurteilt wurde (Hintergrund: die Anklage wegen versuchten Mordes wurde in ein Körperverletzungsdelikt abgeändert, da eine anschließende Intubation durch den Täter erfolgte-> geringere Verjährungsfrist). Des Weiteren fand jedoch ein zusätzlicher Kampf im Opferentschädigungsverfahren statt, welcher über Jahre andauerte und als diskriminierend erlebt wurde. (Anmerkung: insbesondere durch die zunächst aufgetretene Überforderung, den vorhandenen Zweifeln gegenüber seinen Schädigungsfolgen, der Aufforderung, bereits eingereichte Unterlagen nochmals ausfüllen zu lassen und vorzulegen, des übermittelten Gefühls, als ob er der Täter sei durch die Art der Verfahrensführung und Kommunikation der Behörde, die jahrelange Wartezeit, mehrmaligen neuen Aufforderungen, u.v.m. Zuletzt wurde Matthias C. zwar rückwirkend für einen befristeten Zeitraum anerkannt, allerdings nicht in einem zufriedenstellendem, angemessenem Rahmen, wobei er keinen Widerspruch mehr einlegte, in der Hoffnung abschließen zu können und nicht weiteren Briefen, Wartezeiten, Forderungen, etc. ausgesetzt zu sein. Für ihn war insbesondere die Anerkennung als Opfer der ihm zugeführten Gewalttat und des Leids entscheidend). Die Anerkennung ist vor allem bedeutsam, wenn zuvor das Strafverfahren scheiterte (z.B. wegen Verjährung der Tat/ Taten, Tod des Täters, keine Ermittlung des Täters, Aussage gegen Aussage-Konstellation, u.v.m. ), was dazu führt, dass in Fällen der Ablehnung, diesmal im späteren Opferentschädigungsverfahren, diese als erneute Demütigung und Ungerechtigkeit erlebt wird. Der Wert der Anerkennung, sowie das aufgeführte Beispiel wurden innerhalb der Ausschusssitzung von der Abgeordneten Kerstin Celina erwähnt. Matthias Corssens Fall ist beispielhaft für das erlebte Martyrium vieler Gewaltopfer im Opferentschädigungsverfahren, insofern diese überhaupt im Wissen des Vorhandenseins des Gesetzes stehen und einen Antrag stellen.
- ebenfalls wurde ein Beispiel aus dem persönlichen Umfeld einer Abgeordneten anonym genannt. Die betroffene Person war Opfer einer Gewalttat mit resultierender beeinträchtigender Sehverminderung. Im Opferentschädigungsverfahren wurde die Kausalität dessen allerdings infrage gestellt und versucht, diese auf die vorherige Vergangenheit (vor der Tat) zurückzuführen, obwohl dies offensichtlich nicht der Fall gewesen sei. (Anmerkung: eine Anerkennung nach dem Opferentschädigungsgesetz findet nur statt, wenn 1. eine vorsätzlich rechtswidrige Gewalttat stattgefunden hat, 2. gesundheitliche Schäden vorhanden sind und 3. diese Schäden auf die Gewalttat zurückgeführt werden/ diese Kausalkette bleibt im SGB XIV weiterhin bestehen. Wenn einer dieser Bereiche negiert wird, wie in diesem Falle, erfolgt die Ablehnung, da kein Anspruch nach dem OEG vorliegt). Eine unabhängige Evaluation erfolgt bislang nicht.
- ebenso fand der OEG-Report (die Recherchen des Weißen Rings) Erwähnung, in welchem die Missstände der Opferentschädigungsverfahren veröffentlicht wurden und dieser bereits letzten Jahres jedem Abgeordneten zugestellt worden ist. Im Rahmen der Petitionen diente dieser der zusätzlichen Argumentationsgrundlage und Quellenbezugnahme.
- hinsichtlich der Ablehnung eines mittlerweile suizidierten Gewaltopfers, dessen Mutter stellvertretend die Petition einreichte, wurde zudem Bezug auf vorbestehende psychische Erkrankungen genommen, da in diesem Falle eine Ablehnung der Opferentschädigung erfolgte, allerdings Personen mit psychischen Erkrankungen 2-3x so häufig Opfer von Verbrechen werden. Für die zusätzlich resultierenden Schäden aus der Gewalttat, eine vorherige andere psychische Erkrankung verantwortlich zu machen, stellt demnach eine Ungerechtigkeit dar und müsse berücksichtigt werden.
Dies waren mitunter Beispiele der intensiv geführten Diskussion vonseiten der Opposition (FDP, Grüne, SPD), um die Notwendigkeit der geforderten externen, unabhängigen Monitoring- und Beschwerdestellen zu verdeutlichen.
Mehrmals ist §1 OEG von CSU & AFD zitiert worden, mit dem Hinweis, dass jedes Gewaltopfer, welches gesundheitliche Schäden aufgrund einer vorsätzlich rechtswidrigen Gewalttat davonträgt, eine Entschädigung erhält, ungeachtet dessen, dass dieses Gesetz nachweislich in der Praxis versagt. Ebenso wurde das Staatsministerium online zugeschaltet, welches behauptete, dass Gewaltopfer keine Beschwerdestelle aufgrund der Retraumatisierungsgefahr wollten, obgleich der Anwesenheit von Gewaltopfern im Saale, welche eben dies forderten. Nach Ansicht der CSU bestehe ein umfassendes Hilfs- und Unterstützungsnetzwerk für Gewaltopfer & die Afd äußerte, dass sich bei einer Monitoringstelle lediglich solche Fälle melden würden, welche rechtlich keinen Anspruch auf Opferentschädigung hätten und dennoch auf diesem Wege anerkannt werden möchten. Offensichtlich war leider, dass sich die Regierungsfraktion weder mit dem Inhalt der Petitionen, noch den Fakten, sowie der Problematik dieser Verfahren in der Praxis, auseinandersetzten. Ebenso verdeutlichte dies die Aussage der Afd, zumal die geforderte Monitoringstelle nicht ausschließlich die Partizipation von Gewaltopfern umfassen solle, sondern auch diejenige von u.a. behandelnden Ärzten, Therapeuten, vertretenden Anwälten etc., wenn Missstände in der Praxis erlebt werden, um eine umfangreiche Evaluation und entsprechendes Handeln ermöglichen zu können. Somit wurden der Antrag, sowie die weiteren Petitionen abgelehnt.
Der Antrag wird jedoch noch im Plenum der Staatsregierung besprochen werden. Zu hoffen ist demnach, dass die Regierungsfraktion (CSU/FW) ihre bisherige Einstellung und ihr Handeln überdenkt und Bereitschlaft gegenüber der Auseinandersetzung mit dieser Problematik, über das ausschließliche Ablesen der Stellungnahme des Sozialministeriums hinaus, zeigt.
Pressemitteilung: https://www.fdpltby.de/pressemitteilung/sandt-gewaltbetroffene-schnell-versorgen-und-entschaedigen
Antrag: Drucksache 18/26435 (landtag.de)
Am 13.10.22 fand die 1. Petitionsbesprechung im Bayerischen Landtag statt, mit dem Resultat meine eingereichte Petition als Material an die Staatsregierung zu überweisen (siehe unten)
Bremen
Am 08.03.2023 wurde der 1. Fachtag zum Thema Opferschutz in Bremen initiiert mit > 80 Akteuren aus diesem Bereich. Dies ist insofern sehr erfreulich , zumal am 20.01.2023 die Ausschusssitzung der Petition in der Bremischen Bürgerschaft (entspricht dem Landtag), stattgefunden hatte und der Vorsitzende des Petitionsausschusses am Ende der Sitzung versprach, die gesamte Thematik „aufrollen“ zu wollen, inklusive der Miteinbeziehung aller Akteure. Ein Themenblock des Fachtag befasste sich insbesondere mit der „Opferentschädigung – quo vadis?“, wozu sich der Weiße Ring, das Versorgungsamt, sowie die Unfallkasse Bremens äußerten. Dass sich die Politik Bremens intensiver mit dem Opferschutz, sowie der Opferentschädigung auseinandersetzt, ist als sehr positiv zu verzeichnen.
Besprechung der Petition im Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft:
Am 20.01.2023 wurde die, in Bremen eingereichte öffentliche Petition, im Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft besprochen. In diesem Rahmen war es erstmals möglich, persönlich hierzu während der Sitzung, Stellung beziehen zu dürfen, die Begleitung fand durch die Pressestelle des Weißen Rings statt, worüber in der nächsten Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „Forum Opferhilfe“ des Weißen Rings berichtet werden wird.
In der Regel sind lediglich 15 Min. Besprechungszeit für Petitionen vorgesehen, doch war der Vorsitzende des Ausschusses so freundlich, ausnahmsweise 1h hierfür vorzusehen, wofür ihm mein Dank gebührt.
Auf die Berichterstattung wurde in diesem Falle verzichtet, nachdem der Abgeordnete hierfür verspätet war, sodass direkt das Wort an mich erteilt wurde. Zu meinem Erstaunen befasste sich der gesamte Ausschuss bereits vor der Sitzung intensiv mit dem Inhalt der Petition, wovon ich nach den vorherigen Rückmeldungen der Landtage, welche sich lediglich an den Stellungnahmen der Sozialministerien orientierten, nicht ausging. Ebenfalls anwesend war der Senat, welcher sich direkt hinter mir befand und im Verlauf der Sitzung vonseiten der Abgeordneten kritisch hinterfragt wurde. Insgesamt zeigte sich großes Interesse, sowie eine allgemein sehr positive Resonanz vonseiten des gesamten Ausschusses, sodass, wie oben bereits erwähnt, versprochen wurde, alles „aufrollen“ zu wollen.
Darüber hinausgehend fanden im Anschluss zusätzliche Gespräche mit einem Abgeordneten statt (welcher resultierend eine Bundestagsabgeordnete, sowie den Weißen Ring kontaktierte, um das Anliegen bundesweit anbringen zu können), mit dem Vorsitzenden des Ausschusses, sowie Radio Bremen.
Das Petitionsverfahren ist aktuell noch nicht abgeschlossen, doch die Resonanz war unvorhergesehen und überwältigend.
Umfrage zur Verfahrensdauer der aktuell geführten Opferentschädigungsverfahren
Am 11.02.2023 führte ich eine Umfrage bezüglich der aktuell vorhandenen Verfahrensdauer im Opferentschädigungsgesetz unter betroffenen Gewaltopfern durch.
Erfasst ist hierin der gesamte Zeitraum (inkl. Widerspruchs- und Klageverfahren), sowie der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) wie u.a. Berufsschadensausgleich (BSA) und Ausgleichsrente (AR). Insgesamt nahmen hieran 99 Gewaltopfer (deutschlandweit) teil, sodass die Daten lediglich eine „Stichprobe“ darstellen und keinen allgemein qualifizierbaren und quantifizierbaren Anspruch erheben. Darüber hinaus handelt es sich um Verfahren, welche noch nicht abgeschlossen wurden, sondern gegenwärtig weiter geführt werden.
Da die lange Verfahrensdauer allerdings für Außenstehende oftmals schwer vorstellbar ist, die Ministerien diese gerne bestreiten, dahingegen jedoch keinerlei Statistiken geführt werden, möchte ich auf diesem Wege hierauf aufmerksam machen, um die Notwendigkeit von Evaluationen zu verdeutlichen.
Details der Antworten zum aktuellen Stand der Verfahrensdauer:
1 Jahr | 12 Antworten |
1 1/2 Jahre | 8 Antworten |
2 Jahre | 4 Antworten |
2 1/2 Jahre | 8 Antworten |
3 Jahre | 7 Antworten |
3 1/2 Jahre | 2 Antworten |
4 Jahre | 8 Antworten |
4 1/2 Jahre | 6 Antworten |
5 Jahre | 6 Antworten |
5 1/2 Jahre | 3 Antworten |
6 Jahre | 5 Antworten |
6 1/2 Jahre | 2 Antworten |
7 Jahre | 6 Antworten |
7 1/2 Jahre | 1 Antwort |
8 Jahre | 3 Antworten |
8 1/2 Jahre | 1 Antwort |
9 Jahre | 3 Antworten |
10 Jahre | 3 Antworten |
11 Jahre | 2 Antworten |
11 1/2 Jahre | 1 Antwort |
12 Jahre | 2 Antworten |
14 Jahre | 1 Antwort |
15 Jahre | 1 Antwort |
>15 Jahre | 4 Antworten |
Unterstützung des Positionspapiers von BPSG e.V. und Prof. Dr. Jörg M. Fegert hinsichtlich des SGB XIV
SGB XIV Anerkennung, Teilhabeförderung und soziale Entschädigung bei komplexen Traumafolgen
Anspruchslücken beheben, Hilfen für komplex traumatisierte Menschen mit belastenden Kindheitsereignissen ermöglichen
Hier vorab ein paar Daten:
- Seit der Jahrtausendwende ist tendenziell eine Verschlechterung der Bewilligung von OEG – Anträge zu verzeichnen (Fegert, 2019). Ca. die Hälfte aller OEG – Anträge werden seither abgelehnt.
- Auch die Daten vom Weißen Ring in Ihrem OEG – Report belegen dies. Sie zeigen zusätzlich, dass fast jeder zweite Antrag auf Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetzt von den Ämtern im Jahr 2021 (46,6%) abgelehnt wurde.
- Gewalttaten in früher Kindheit können erhebliche Folgen, zunächst auf die Entwicklung von Kindern und bis ins Erwachsenenalter nach sich ziehen. Diese Folgen können seelische und körperliche Folgen sein (Felitti et al. 1998; Witt et al. 2019).
- Die S – 3 – Leitlinie PTSD beschreibt dazu, dass solche Erkrankungsbilder durch komplizierte Symptommuster gekennzeichnet sind und in der Regel einen höheren Hilfebedarf nach sich ziehen. Viele der Kinder und später Erwachsene, die in frühen Jahren erheblicher Gewalt ausgesetzt waren, haben so gut wie keine Chance, ihren Anspruch auf Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetzt geltend zu machen.
- Anträge nach dem OEG ziehen sich zum Teil über Jahre, damit einhergehend oft hoch belastende und z.T retraumatisierende Verfahren, die die Betroffenen in ihrer Lebensqualität weiter beeinträchtigen. Betroffene berichten zum Teil von jahrelangen Verfahren (über 3 – 5- 7-10 Jahre).
„Schluss mit der historisch gewachsenen epistemischen testimonialen Ungerechtigkeit (Haltung generell an den Belastungen der Betroffenen und ihrer Kausalität zu zweifeln) im sozialen Entschädigungsrecht.“ (vgl. Fegert 2022)
Mit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts und der Einführung des SGB XIV wollte der Gesetzgeber einen individuellen Ausgleich für die Folgen erlittener Gewalt (vor denen der Staat nicht schützen konnte) gewährleisten. In diesem Überblick möchten wir mit unterschiedlichen Fachexperten:Innen und Fachgesellschaften die wichtigsten Inhalte für die Zielgruppe komplex traumatisierter Menschen fokussieren und darüber der Problemlage diesen Personenkreises Rechnung zu tragen. Die Reform bildet bei dieser Zielgruppe bedauerlicherweise nicht die Hilfestellungen ab, die dringend benötigt werden, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die unter den Folgen erheblicher, früher und langwieriger Gewalterfahrung leiden müssen, gerecht zu werden. Wir appelieren an die Politik, die wichtigen beschlossenen Verbesserungen im SGB XIV tatsächlich umzusetzen.
Mehr können Sie hier in unserem Positionspapier lesen, welches von vielen Unterstützer:Innen befürwortet wird!
Download des Positionspapiers: https://bpsg-ev.de/wp-content/uploads/2023/02/SGBXIVAnerkennungOEGPositionspapier_23022023-3.pdf
Die Reaktionen von Gewaltopfern nach Erscheinen des OEG-Reports
„Wut, Enttäuschung, Ohnmachtsgefühl: Hunderte Nachrichten und Kommentare haben die Redaktion des WEISSEN RINGS nach der Veröffentlichung des OEG-Reports in den sozialen Medien erreicht. Viele Nutzerinnen und Nutzer berichten auf Instagram , Facebook und Twitter von ihren zermürbenden Kämpfen in Verfahren um Opferentschädigung – und von retraumatisierenden Erfahrungen mit den Behörden. Ein Überblick über Reaktionen, in denen von „Skandal“, „Folter“ und dem Staat als „Mittäter“ die Rede ist.“ In der Ausgabe 03/04 2022 der Mitgliederzeitschrift Forum Opferhilfe des Weißen Rings, ist ab S. 15 ein Auszug der Antworten von Gewaltopfern zu ihren Opferentschädigungsverfahren aufgeführt:
Zuspruch von Levent Altan, Executive Director von Victim Support Europe
Nachdem bereits im Vorfeld Kontakt zu Levent Altan bestand, informierte ich ihn hinsichtlich der Petitionen, der darin geforderten Maßnahmen, sowie der Erwähnung des großartigen National Framework for Comprehensive Victim Support (dieses ist weiter unten aufgeführt). Resultierend antwortete er hierzu:
„First of all thank you very much for your feedback on the report. This is really appreciated as the framework is very dear to our hearts and something we believe can truly make a difference to victims.
This is also why we are very grateful for your efforts and great work.
Best wishes“
Mein größter Dank gebührt Levent, sowie Victim Support Europe und es wäre zu wünschen, dass sich die Bundesländer ebenso an dem National Framework for Comprehensive Victim Support orientieren und den Petitionen folgen würden, welche hiermit einhergehen (Monitoring, Aufklärung, effektive Beschwerdemechanismen, Partizipation von Opfern), wobei dies nur einen Teilbereich hinsichtlich des gesamten Positionspapiers darstellt.
Levent Altan has been the Executive Director of Victim Support Europe (VSE) since 2014 and is responsible for providing overall leadership, strategic direction, and management of the organisation. He started his career at the UK Ministry of Justice in 2001 before moving to the Home Office and the Cabinet Office under Prime Ministers Blair and Brown. Having previously worked in the European Commission for three years, Levent returned in 2009 to work as a national expert writing an EU Directive on victims‘ rights. Levent also developed the European Union’s policy on victims‘ rights, leading the development and negotiation of the EU Directive, which establishes minimum rights for victims of crime in 26 countries. Furthermore, he has worked and spoken extensively on victims‘ rights across Europe and globally, providing expertise to national governments and the UN, Council of Europe, and the European Union. He helped found VSE’s sister organisation, Victim Support Asia, and most recently also became Director of the EU’s Centre of Expertise for Victims of Terrorism.
Erwähnung der Petitionsaktion im Newsletter "Updates Psychotraumatologie" von Dr. med. Jan Gysi /Schweiz
Am 06.12.2022 fand der Fernsehbeitrag des BR zu den Petitionen, im Newsletter „Updates Psychotraumatologie“ von Dr. Jan Gysi Erwähnung. Er ist unter anderem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, spezielle Psychotraumatologie (DeGPT), Präsident der 1. Nationalen Konferenz für Opferbelange (Schweiz) und Fachbuchautor. Gemeinsam mit Dr. jur. Peter Rüegger, gab er das „Handbuch sexualisierte Gewalt- Therapie, Prävention und Strafverfolgung“ im Hogrefe-Verlag heraus – Ein unvergleichbares interdisziplinäres Fachbuch mit Coautoren wie Richtern, Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen, Therapeuten, Polizisten, u.v.m.), wodurch er hohes Ansehen in Fachkreisen genießt und auch meinerseits sehr geschätzt wird.
National Framework for Comprehensive Victim Support/ Victim Support Europe
Im Herbst 2022 erschien der wohl bedeutsamste Leitfaden für die Unterstützung von Opfern in allen EU-Mitgliedsstaaten (National Framework for Comprehensive Victim Support) von Victim Support Europe, wobei insbesondere das 7. Kapitel (Oversight, Monitoring and Review) in den nachgereichten Unterlagen der Petition Erwähnung fand (s.h. „Petition“ auf der Website). Hierin wird u.a. neben unabhängigen Monitoringverfahren (darunter externes Monitoring), die Partizipation von Opfern befürwortet, was ebenso den geforderten Maßnahmen der Petitionen entspricht. Einen Absatz möchte ich gerne nochmals hervorheben:
„Once a national support framework has been established, it should be regularly monitored and evaluated to see whether the system is working and how it can be improved. Evaluations then feed back into the policy cycle whereby the framework is updated. Both quantitative and qualitative data should be examined including hard data on why certain things did or didn’t happen, opinions about the quality of the system. It is critical that oversight and review mechanisms incorporate inclusive consultations to ensure that victims as well as victim-centric NGOs are part of the process of review and improvement. Failure to include them in such processes inevitably leads to weaker or ineffective solutions.“
das gesamte National Framework for Comprehensive Victim Support ist hier nachzulesen:
1. Besprechung der Petition zum Opferentschädigungsgesetz im Bayerischen Landtag
Am 13.10.2022 wurde die erste Petition zum Opferentschädigungsgesetz im Bayerischen Landtag (Sozialausschuss) besprochen, nachdem ich diese bereits vor der bundesweiten Ausweitung, im Juli 2022 dort einreichte. Begleitet wurde ich damals von Renate Schwarz-Saage, Referentin des Deutschen Forums für Kriminalprävention (DFK) (ansässig des Bundesinnenministeriums). Bereits zu Beginn der Sitzung wurde die Petition als „herausragend“ vonseiten des Vorsitzenden des Ausschusses bezeichnet, wodurch der Besprechung mehr Zeit eingeräumt wurde.
CSU/ FW und Afd wollten diese jedoch zunächst mit Verweis auf das SGB XIV ablehnen, woraufhin intensive Diskussionen vonseiten der Opposition (FDP, Grüne und SPD) stattfanden, mit dem Ziel die Petition als „Berücksichtigung“ zu entscheiden, was das bestmöglichste Ergebnis einer Petitionsentscheidung darstellt, da hierdurch die Staatsregierung aufgefordert wird, eine Gesetzesänderung anhand der Petition vorzunehmen. Leider hat die Überzeugungsfähigkeit nicht für ein solches Ergebnis ausgereicht, dennoch konnte die Regierungsfraktion (CSU/FW) insoweit umgestimmt werden, die Petition als „Material“ der Staatsregierung vorzulegen. Alle weiteren Petitionen, sowie der resultierende Antrag wurden jedoch von CSU/FW und Afd abgelehnt (s.h. oben)
Im Anschluss der Sitzung entstand das abgebildete Foto mit der Landtagsabgeordneten Kerstin Celina, die sich mit unermüdlichem Einsatz für die Petition einsetzte und bereits im Jahr 2021 Berichterstatterin und Unterstützerin meiner vorherigen Petition zur Kostenübernahme der med. Versorgung nach Vergewaltigung war, welche schlussendlich in allen behandelnden Ausschüssen, sowie dem Plenum fraktionsübergreifend einstimmig erfolgreich verlief und mittlerweile auf Bundesebene behandelt wird. (siehe auch: „zur Initiatorin“ auf der Website)
Unterstützung vonseiten der Bundestagsabgeordneten Fr. Dr. Silke Launert/ CSU
Im Newsletter Mensch & Politik, Ausgabe 25/2022 von Dr. Silke Launert, sprach sich die Bundestagsabgeordnete für die Petitionsaktion folgendermaßen befürwortend aus (ebenso teilte sie diese Aussage bei Facebook):
Internationaler Tag der Gewaltlosigkeit
Berlin/München. Zum internationalen Tag der Gewaltlosigkeit am 2. Oktober wurde deutschlandweit für eine bessere Opferentschädigung geworben. Gefordert wird die Einreichung von Petitionen in allen Landtagen, die sich für eine umfangreichere Unterstützung der Betroffenen einsetzen.
In Bayern wurde eine solche von Gudrun Stifter, die selbst mehrfach Opfer von Gewalt wurde, eingereicht. In dieser sprechen sich die Unterzeichner
für die Errichtung von externen, unabhängigen Monitoringstellen zur Überprüfung des Opferentschädigungsverfahrens sowie für die Schaffung
unabhängiger Beschwerdestellen für Gewaltopfer aus. Auswertungen zeigen, dass Unterstützung nach Partnerschaftsgewalt nach dem Opferentschädigungsgesetz fast zur Hälfte abgelehnt wird. Gudrun Stifter weist zudem darauf hin, dass durch die Art und Weise, wie mit Opfern während
des Verfahrens umgegangen werde, nicht selten eine Retraumatisierung der Betroffenen stattfinde. Auch die Bayreuther Bundestagsabgeordnete
und ehemalige Staatsanwältin Dr. Silke Launert bezieht klar Position:
„Fakt ist: Es gibt noch viel zu tun! Opfer von Gewalt brauchen unsere Unterstützung! Konkret heißt dies: Es braucht mehr Frauenhausplätze und
zugleich eine Verbesserung des Opferentschädigungsgesetzes, damit Betroffene leichter eine Entschädigung erhalten. Die von Gudrun Stifter ins
Leben gerufene Petition ist daher ein tolles und wichtiges Projekt, das ich gerne unterstütze!“
Hinweis: Wer selbst Opfer von Gewalt geworden ist, oder Gewalt gegen eine andere Person in seinem Umfeld wahrnimmt, kann sich an das rund um
die Uhr erreichbare, anonyme und kostenlose Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wenden. Die Nummer lautet: 08000 116 016
Link: https://silkelaunert.de/wp-content/uploads/2022/11/MenschPolitik-Zeitung-Ausgabe-25_2022.pdf
Veröffentlichung des GREVIO Staatenberichtes zur Umsetzung der Istanbulkonvention in Deutschland
Am 07.10.2022 wurde der erste Evaluierungsbericht über gesetzliche und weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention)/ Deutschland, vonseiten der unabhängigen Expertengruppe GREVIO veröffentlicht. Als Resultat ließ sich feststellen, dass Deutschland gravierende Defizite hinsichtlich des Gewaltschutzes von Frauen aufweist.
Dies ist insbesondere hinsichtlich der in den Petitionen geforderten Maßnahmen nach externen unabhängigen Beschwerdestellen für Gewaltopfer sowie Angehörige von Mord- und Tötungsdelikten relevant, als dass bislang keine solchen Beschwerdemechanismen existieren und Betroffene demnach oftmals den vorhandenen Missständen ausgeliefert sind, ohne sich hiergegen effektiv wehren und diese anbringen zu können. Wenn der Gewaltschutz jedoch versagt, so kann dies gravierende Auswirkungen, bis hin zur Obdachlosigkeit oder Tötung des Opfers haben (um nur ein Beispiel zu nennen). Auch findet keine Unterstützung hinsichtlich Einzel- und Sammelklagen statt, wenn Verstöße gegen die Istanbulkonvention stattgefunden haben. Es ist jedoch wichtig, effektive Beschwerdemechanismen für Opfer einzurichten, wie es ebenso von Victim Support Europe gefordert wird. Der GREVIO-Staatenbericht stellt nur einen Bereich vorhandener Defizite von Opfern dar, die Gesamtheit darzustellen würde jedoch diesen Rahmen sprengen.
Der vollständige Bericht ist hier einsehbar: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202386/3699c9bad150e4c4ff78ef54665a85c2/grevio-evaluierungsbericht-istanbul-konvention-2022-data.pdf