Der Fall David C.

Ein Artikel, veröffentlicht vom Weißen Ring


#OEGReport: Der Fall David



"ICH STEHE HIER ALS MUTTER; DIE FÜR IHREN SOHN UM GERECHTIGKEIT KÄMPFEN WILL"

Als im Mai 2022 Betroffene in Berlin gegen die Zumutungen des
Opferentschädigungsgesetzes demonstrierten, gedachten sie öffentlich David- einem
verstorbenen Gewaltopfer, das nach langem Kampf um Anerkennung "nicht mehr konnte".
Nach Davids Tod setzt seine Mutter den Kampf fort.

Wie war er, ihr David?

Seine Mutter lächelt kurz, dann beginnt sie zu erzählen.

„Er war sehr anständig“, sagt sie.

„Wissen Sie, ich meine diesen alten Anstand.“ Sie sucht nach passenden Worten dafür. „Edel“ fällt ihr ein. Und „hehr“. 

„Ich glaube, er hat noch nie gelogen. Dazu war er nicht fähig.“

„Er konnte wunderbar zeichnen. Und er konnte so gut schreiben! Er hatte all diese idealistischen Geschichten in seinem Kopf, in denen Helden gegen das Böse kämpfen.“

„Schon als kleines Kind wollte er beim Spielen immer der Weiße Ritter sein, der den anderen hilft.“

„Was er aber überhaupt nicht ertragen konnte, das war Ungerechtigkeit.“

Sie hält inne. 

„Ich kann das auch nicht“, sagt sie.

Anneliese C. gegen den Freistaat Bayern, so steht es im Sozialgericht München auf dem Schild vor Sitzungssaal IV. Im Saal sitzt Anne C., Rechtsnachfolgerin des verstorbenen David C., vor der Richterbank und fragt: „Ich habe etwas aufgeschrieben, darf ich das vorlesen? Seit dem Tod meines Sohnes leide ich sehr unter Wortfindungsstörungen.“

„Selbstverständlich“, antwortete die Richterin, „dafür sind wir heute hier.“

Julisonne schwappt durch große Fenster und tunkt den Saal in mildes Licht: das Kreuz an der einen Wand, das bayerische Staatswappen an der anderen Wand, den Monitor in der Ecke mit Herrn K. im Bild. Herr K. ist aus seinem Büro zugeschaltet, „im Dienstgebäude in Bayreuth“, wie die Richterin fürs Protokoll vermerkt. Herr K. vertritt die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), die wiederum den Beklagten vertritt, den Freistaat Bayern.

Die Klägerin, Anne C., ist eine zarte Frau in Hosenanzug und Blümchenbluse, 76 Jahre alt. Lange hat sie in Wien gelebt, vielleicht haben ihre Worte daher manchmal dieses warme Ausderzeitgefallene; später am Tag wird sie den Kellner im Café mit „Herr Ober“ ansprechen. Aber jetzt spricht sie zunächst zum Gericht, 45. Kammer, eine hauptamtliche Richterin und zwei ehrenamtliche Richter, und erklärt mit fester Stimme: „Ich stehe hier als Mutter, die für ihren Sohn um Gerechtigkeit kämpfen will.“

Der Sohn, David, war im Jahr 2010 Opfer einer Gewalttat geworden. In einer Augustnacht lief er laut Polizeibericht durch Schwabing, als er ein Paar bemerkte, das auf einer Gaststättenterrasse öffentlich Geschlechtsverkehr hatte. David ging erst weiter, doch dann kehrte er um, in seinem Anstandsgefühl verletzt und rief: „Wenn ihr nicht sofort damit aufhört, rufe ich die Polizei!“ Das Paar hörte auf, der Mann zog die Hosen hoch und ging auf David los. Er schlug ihm die Faust ins Gesicht. Er prügelte ihn zu Boden. Er trat auf ihn ein. Er schrie: „ich bring Dich um! Ich schlag Dich tot!“ Die Liste von Davids Verletzungen in den Arztberichten gerät lang: Nasenbeinbruch, Gehirnerschütterung, Platzwunde am Kopf, Prellungen, Schürfwunden, Zahnabsplitterungen, kurze Bewusstlosigkeit. Der Täter wurde nie gefasst und zur Verantwortung gezogen, für David war das eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.

David ging es auch schon vor der Tat schlecht. Er litt seit seiner Jugend an Zwangsstörungen, er hatte Depressionen, in seiner Krankenakte finden sich Berichte von Dutzenden Klinikaufenthalten. Nach der Gewalttat ging es ihm schlechter, er klagte über ständige Flashbacks, tägliche Schmerzen und Schwächeanfälle, er berichtete von der Zerstörung seines Sicherheitsgefühls und jedes Selbstwertgefühls.

 

Noch 2010 stellte David einen Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), er hoffte auf eine Rentenzahlung, er hoffte auf bessere Behandlungsmöglichkeiten. Das ZBFS lehnte ab. 2017 versuchte es David erneut, er fügte neue Arztberichte bei, wieder lehnte das ZBFS ab. Seine seelischen Störungen seien keine Folge der Gewalttat, befand das Amt. David empfand auch das als himmelschreiende Ungerechtigkeit. Er legte Widerspruch ein, er reichte Klage ein.

Im August 2020 gab das Gericht ein weiteres nervenärztliches Gutachten in Auftrag. Am 8. April 2021 informierte die Richterin David darüber, dass das Gutachten jetzt vorliege und dass sich laut diesem Gutachten keine Schädigungsfolgen der Gewalttat feststellen ließen. „Die Klage hat damit keine Aussicht auf Erfolg. Es wird angeregt, die Klage zurückzunehmen“, schrieb sie. Mit freundlichen Grüßen, die Vorsitzende der 45. Kammer.

 

Eine letzte Nachfrage bei einem Anwalt: Könnte David vielleicht ein eigenes Gutachten in Auftrag geben? Der Anwalt macht ihm keine Hoffnung. Er schreibt am 17. April, dass er „wenig Erfolgsaussichten“ sehe. Zudem sei es schwierig, einen Fachgutachter zu finden, „der nicht vorbelastet ist und der vor allen Dingen unabhängig von öffentlichen Stellen“ arbeite.

David starb am 20. April 2022, Anne C. fand ihren toten Sohn am nächsten Nachmittag. Der Abschiedsbrief war nicht lang. David erklärte darin, dass er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte handele und auf keinen Fall wiederbelebt werden wolle. Seinen Eltern und Freunden wünsche er „alles erdenklich Gute“. Er wurde 40 Jahre alt.

Im Gerichtssaal trägt seine Mutter vor: „Mein Sohn war schon lange vor dieser schrecklichen Tat psychisch krank. Aber er konnte immer noch einigermaßen seinen Alltag händeln, mal mehr, mal weniger und auch mit Unterstützung seiner Klinikaufenthalte. Er konnte zu dieser Zeit noch Geschichten schreiben.“ Ihr bricht die Stimme, aber sie liest weiter: „Es tut mir im Herzen weh, dass diese Geschichten nicht die Chance hatten, von meinem Sohn zu Ende geschrieben worden zu sein.“

Davids Geschichten. Da gab es zum Beispiel die von den „World Greatest“: sieben Jugendliche, die zusammenfinden, ihre jeweiligen Fähigkeiten entdecken und gemeinsam das Böse bekämpfen. „Wenn es schon keinen Helden gibt, der einem die größten Probleme vom Hals hält, ist es eindeutig an der Zeit, selber Held zu werden“, schrieb David.

 

Nein, entschied Anne C., Davids Rechtsnachfolgerin, die Klage würde sie nicht zurücknehmen! An Davids Stelle beantragte nun sie, den Ablehnungsbescheid aufzuheben, eine Posttraumatische Belastungsstörung als Folge der Gewalttat anzuerkennen und eine Beschädigtenrente zu gewähren. Die Rente will sie im Erfolgsfall spenden, „für Kinder, für Tiere, so etwas wäre ganz im Sinne von David“

Die 45. Kammer hält die Köpfe gesenkt, während Davids Mutter vorträgt. Eine Stellungnahme von 22 Seiten hatte sie zuvor bereits eingereicht, um Fehler und Irrtümer in den Gutachten und Arztberichten anzuprangern. „Ich setze voraus, dass meine Entgegnung gelesen worden ist“, sagt sie. Jetzt verurteilt sie noch einmal „tendenziöse Behauptungen“ und einen „erstaunlichen Umgang mit Fakten“, beschreibt ihren Zorn über die „Betrugsabsichten“, die ihrem Sohn unterstellt würden. „Das war keine Rauferei“, sagt sie, „mein Sohn war in einer äußerst lebensbedrohlichen Situation. Das war eine Grenzsituation, die sein ganzes Wesen veränderte und sein Leben schließlich zu Hölle machte.“ Bitte, schließt Davids Mutter nach sieben Schreibmaschinenseiten: Haben Sie den Mut und die Empathie, Ihre Fehleinschätzungen zu korrigieren und meinem Sohn Gerechtigkeit widerfahren zu lassen!

Herr K.? Möchten Sie dazu etwas sagen?, fragt die Richterin den Monitor. „Wir lassen das jetzt mal so stehen“, sagt Herr K. im Dienstgebäude in Bayreuth. 

Anne C. hat eine Schachtel mit Bildern mitgebracht. „Darf ich Ihnen Fotos von meinem Sohn zeigen, wie er sukzessive abgebaut hat?“, fragt sie die Richterin.

„Nein“, sagt die Richterin, sie schüttelt den Kopf, „jetzt nicht.“ Das Gericht wolle sich nun zur Beratung zurückziehen. 

 

 

„… bis David nicht mehr konnte“

Viele Gewaltopfer, deren OEG-Anträge abgelehnt wurden oder die in jahrelangen OEG-Verfahren festhängen, haben sich über soziale Netzwerke wie Facebook vernetzt. Auch David suchte kurz vor seinem Tod Kontakt zu anderen Betroffenen. Sein Suizid sprach sich schnell herum. Als Betroffene im Mai 2022 zu einer Demo und Mahnwache vor dem Bundessozialministerium aufriefen, erinnerten sie in einer Pressemitteilung auch an David: „Im vergangenen Jahr nahm sich ein junger Mann das Leben. Zuvorgegangen war ein jahrelanger Druck durch die Behörden, bis David nicht mehr konnte.“

Seine Mutter sagt, dass David auch vor dem Brief aus dem Gericht schon häufiger von Suizid gesprochen habe. „Aber das war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte“, sagt sie. „David hatte Hoffnung- danach hatte er keine Hoffnung mehr.

Wer infolge eines tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält Versorgung. So steht es in Paragraf 1 des Opferentschädigungsgesetzes. Aber Gewalttäter treffen nicht nur auf gesunde Opfer.

Manchmal trifft die Gewalt einen Menschen, der auch vorher schon verletzt war. Der vielleicht schon häufiger Gewalt erfuhr, der krank ist, der verwundbarer ist als andere Menschen. Wenn es so einem Menschen nach der Gewalttat schlecht geht und er Versorgung beantragt, muss er beweisen, dass es ihm wegen der Gewalttat schlecht geht und nicht etwa wegen möglicher früherer Verletzungen.

Die 45. Kammer hat die Beratung beendet und kehrt zurück in den Sitzungssaal. Die Klage wird abgewiesen, verkündet die Vorsitzende Richterin. Ihr Tonfall ist sanft, sie weiß, dass sie zu einer trauernden Mutter spricht. „Wir sind an Recht und Gesetz gebunden“, erklärt sie. „Wir können einen Antrag nicht genehmigen, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Auch wenn wir noch so empathisch sind.“

Für eine Anerkennung nach dem Opferentschädigungsgesetz braucht es zweierlei, erstens: den Nachweis, dass eine Gesundheitsstörung vorliegt. Zweitens: den Nachweis, dass diese Störung durch die Gewalttat ausgelöst wurde. Beides, so steht es später in der schriftlichen Urteilsbegründung, erkennt das Gericht im Fall David nicht. “ Die gerichtliche Beweisaufnahme hat ergeben, dass Schädigungsfolgen der Gewalttat vom 29.08.2010 nicht mehr festzustellen sind“, heißt es nüchtern. Darüber hinaus sei „die geltend gemachte Gesundheitsstörung auch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die Gewalttat vom 29.08.2010 zurückzuführen“.

 

 

 

„Aber“, sagt die Richterin freundlich zu Anne C., „Sie können in Berufung gehen.“

Nein, sagt Anne C. nach dem Gerichtstermin in einem Münchner Café, das könne sie nicht. Sie sei 76 Jahre alt, ihr fehle die Kraft, sie habe die Mittel nicht, sie vermisse Davids Wortgewalt für einen weiteren Kampf. Sie werde nun nach Hause fahren und aufräumen. Alles liege voll mit Papieren: Davids Nachlass aus zwölf Jahren Hoffnung auf Anerkennung. Sie selbst hat zwei Taschen mit ins Gericht gebracht, darin sind unter anderem: ihre 22-seitige Abrechnung mit den Gutachten, „das Gericht ist nicht einmal darauf eingegangen“, die sieben Schreibmaschinenseiten für die heutige Anhörung, Davids schönste Geschichten, die Fotos von David.

Nach der Urteilsverkündung sagte die Richterin zu Anne C.: „Wenn Sie mir die Fotos von Ihrem Sohn noch zeigen wollen, können Sie das gern tun.“

„Nein“, antwortete Davids Mutter, „das möchte ich nicht mehr.“

 

Karsten Krogmann, Weißer Ring