Beschlüsse Stellungnahmen Anträge

Anträge

Bayerischer Landtag

Erfreulicherweise resultierte nach der Petitionsbesprechung in Bayern der Antrag: "Wirksamkeit für das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhöhen: Betroffenen endlich gerecht werden", welcher die darin geforderten Maßnahmen nach einer unabhängigen Monitoring-, sowie Beschwerdestelle und der proaktiven Aufklärung, übernahm.

Nach intensiver Ausarbeitung von der FDP, schlossen sich die Grünen, sowie SPD an.

Folgend wird dieser im Ausschuss für Soziales, Jugend und Familie, im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen, sowie im Plenum besprochen werden.

Der Antrag bietet eine hervorragende Vorlage, an welcher sich die anderen Bundesländer orientieren könnten.

In diesem Sinne gilt mein Dank den Akteuren, welche sich für diese wichtige Thematik einsetzen, insbesondere dem Landtagsreferenten Petr Lehr, der sich mit besonderem Engagement hierfür einbrachte.


(das vollständige Dokument wird durch Anklicken des Bildes geöffnet und ist darüber hinaus in den Drucksachen des bayr. Landtags einsehbar.)

BEschlüsse der Landtage



Folgend werden die bisherigen Beschlüsse der Landtage aufgeführt, um eine gewisse Transparenz ermöglichen zu können.
Da ich neben den Gewaltopfern als Initiatorin an allen Landtagen mittels Petitionen vertreten bin und somit "an der Seite der Betroffenen kämpfe", bestehen Einblicke in alle Vorgänge und Entscheidungen, sodass ich diese gerne zur Aufklärung veröffentlichen möchte.
Aus Anonymisierungs- und Schutzgründen, werden jedoch lediglich meine eigenen Schreiben vonseiten der Landtage dargestellt. Von Hessen und Berlin ist bereits bekannt, dass der Beschluss identisch mit dem der anderen Betroffenen ist. Falls Abweichungen entstehen sollten, wird dies explizit erwähnt werden.

BAYERN

Anmerkung: die erste Petition in Bayern wurde bereits vor der bundesweiten Ausweitung der Petitionsaktion (von mir als Initiatorin) eingereicht und demnach besprochen. Die Behandlung der anderen Petitionen im Ausschuss wird daher noch folgen.

Bayerischer Landtag

Errichtung einer Monitoringstelle zur Überprüfung des Opferentschädigungsverfahrens in Bayern sowie einer Beschwerdestelle für Gewaltopfer
Petition vom 20.07.2022


der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie hat Ihre Petition in der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.10.2022 beraten und beschlossen,

die Petition der Staatsregierung "als Material" zu überweisen (§80 Nr.3 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag).

Dieser Beschluss bedeutet, dass Ihre Petition bei einer Änderung einschlägiger Vorschriften als Arbeitsgrundlage mitherangezogen werden soll. Wir haben hierzu die Unterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales übersandt.

Mit freundlichen Grüßen


Heinz Schaefer
Regierungsrat

Hessen

Hessischer Landtag

Beschluss des Hessischen Landtages zur Petition Nr. 04186/20

Opferentschädigungsverfahren

Eingabe vom 02.10.2022

Der Hessische Landtag hat in seiner 122. Plenarsitzung am 07.12.2022 beschlossen, die Petition der Landesregierung mit der Bitte zu überweisen, Sie über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Diese Entscheidung beruht auf der Behandlung und Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses bzw. des zuständigen Fachausschusses.

Das bedeutet, dass das in Ihrem Fall zuständige hessische Ministerium mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt wurde.

Von dort erhalten Sie ein Schreiben, mit dem Ihnen das Ergebnis der Behandlung Ihrer Eingabe durch den Hessischen Landtag mitgeteilt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Sabine Brink

endgültiger Beschluss Hessens vom 03. Januar 2023

Berlin

Abgeordnetenhaus Berlin

In Berlin erfolgte eine Ablehnung der Petition. 

Das Begründungsschreiben umfasst 4 Seiten, zusätzlich wurden  folgende Anfragen und Antworten hinzugefügt:

– schriftliche Anfrage (vom 10.Oktober 2022) (Drucksache 19/13 545) des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) zum Thema: Ansprüche für Gewaltopfer nach dem Opferentschädigungsgesetz-OEG, inkl. der Antwort vom 26.Oktober 2022

– schriftliche Anfrage der Abgeordneten Danny Freymark (CDU) und Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU), vom 08.September (Drucksache 19/13 161) zum Thema: Opferschutz- Schnelle Hilfen sicherstellen, inkl. der Antwort vom 29.September 2022

-> das gesamte Dokument wird bei Anklicken des Bildes (links, bzw. in der Handyversion: oben) geöffnet

Saarland

Landtag des Saarlandes

In Saarland erfolgte ebenfalls eine Ablehnung der Petition. 

Die Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, wurde als Anlage beigefügt und ist durch Öffnen des Dokumentes (Anklicken des Bildes), einsehbar. 

Hierin wird insbesondere aufgeführt, dass eine Monitoringstelle zur Überprüfung der OEG-Verfahren sowohl fachlich, als auch aus Kapazitätsgründen unverhältnismäßig sei. 

Anträge werden lt. Ministerium zeitnah, nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet, benötigen allerdings auch etwas Zeit.  Wie lange diese beträgt, ist dem Ministerium jedoch nicht bekannt. 

Die Äußerungen hinsichtlich sekundärer Viktimisierungen, langer Verfahren und einer geringen Anzahl der positiv beschiedenen Anträge – werden zurückgewiesen. (Dies, obwohl hierzu öffentliche Statistiken existieren (pos. Anträge), sowie der OEG-Report, unabhängig der eigenen Aussage, sowie derer von Betroffenen, die anderen Argumente ebenfalls bestätigt.)

Vom 01.Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 wurden insgesamt 131 Anträge gestellt (bei 2.015 erfassten Gewaltdelikten). Es erfolgten 35 Anerkennungen, hiervon 14 mit einem rentenberechtigten Grad (ab Grad der Schädigung (GdS) 30) und 21 mit einem Grad der Schädigung (GdS) unter 25 (12 Anträge) bzw. vorübergehender Gesundheitsstörungen, 9 Anträge. 18 Anträge erledigten sich aus sonstigen Gründen (z.B. wegen Antragsrücknahme, Aktenabgabe an andere Bundesländer, wegen Wegzug oder Tod, u.a. 86 Verfahren führten zu Ablehnungen. […] 

Die gesamte Begründung und weitere ablehnende Argumente, können eingesehen werden.

Hamburg

Brandenburg

Stellungnahmen & Entgegnungen


Vereinzelte Landtage übermittelten Stellungnahmen der Ministerien und Senate, um auf diese folgend eingehen und seinerseits nochmals Stellung beziehen zu können.
Bislang betraf dies Bremen, sowie Mecklenburg- Vorpommern, wobei auch Thüringen und Rheinland-Pfalz eine solche Möglichkeit anbieten. Bei Letzteren ist diese bislang allerdings noch nicht fertiggestellt worden, sodass die Übermittlung noch andauert.

(durch Anklicken des jeweiligen Titelbildes, werden die vollständigen Dokumente geöffnet)

Bremen

Stellungnahme des Senats für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Entgegnung der Stellungnahme an die Bremische Bürgerschaft

Mecklenburg-Vorpommern

Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport

Entgegnung der Stellungnahme an den Landtag Mecklenburg-Vorpommern

erweiterte Stellungnahme Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen-Anhalt

Stellungnahme der Landesregierung von Sachsen-Anhalt

Thüringen

Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF), Thüringen

Rheinland-Pfalz

Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung , mit Beteiligung des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

nachgereichte Unterlagen

Landtag Baden-Württemberg

Bayerischer Landtag

Landtag Brandenburg

Hamburgische Bürgerschaft

Hessischer Landtag

Landtag Niedersachsen

Landtag Nordrhein-Westfalen

Landtag Rheinland-Pfalz

Landtag Sachsen

Landtag Sachsen-Anhalt