Beschlüsse Stellungnahmen Anträge

Anträge

Alle dargestellten Dokumente werden durch Anklicken der Grafiken geöffnet und sind somit vollständig transparent einsehbar.

Bayerischer Landtag

Antrag: Wirksamkeit für das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhöhen- Betroffenen endlich gerecht werden


FDP, Bündnis 90/die Grünen & SPD

Aus den Petitionen resultierend, wurde der gemeinsame Antrag "Wirksamkeit für das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhöhen- Betroffenen endlich gerecht werden", vonseiten der Oppositionsfraktion/ FDP, Bündnis 90/die Grünen und SPD im Bayerischen Landtag eingereicht.

Die darin geforderten Maßnahmen sind denjenigen der Petitionen identisch (externes unabhängiges Monitoring der Opferentschädigungsverfahren, Etablierung einer externen, unabhängigen Beschwerdestellen für Opfer, sowie proaktive Aufklärung über die Leistungen nach dem OEG).

Nachdem am 09.März 2023 der Antrag vonseiten der CSU/FW und AFD im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie abgelehnt wurde (s.h. auch News), erfolgte ein "Hochziehen" des Antrages vonseiten der FDP, sodass dieser am 14. Juni 2023 (von der Staatsregierung) im Plenum besprochen wurde. Trotz des intensiven Einsatzes der Oppositionsfraktion, kam ihm leider einer Ablehnung zuteil -> s.h. Beschlüsse der Landtage (unten)

Haushaltsplan 2023:
Aufbau einer Beschwerdestelle, Monitoringstelle und Aufklärungskampagne für das OEG/ SGB XIV

FDP, Bündnis 90/die Grünen & SPD

Der Änderungsantrag für den Haushaltsplan umfasst insbesondere die finanzielle Ausgestaltung der geforderten Maßnahmen, sowie eine Berücksichtigung dieser im neu beschlossenen Haushalt, um eine Etablierung der entsprechenden Stellen gewährleisten zu können. Nachdem jedoch die Regierungsfraktion (CSU/ FW) keine Notwendigkeit hierfür sehen, erfolgte zunächst am 14.02.23 eine Ablehnung des Antrages im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen, sowie resultierend am 29.03.23 vonseiten der Staatsregierung im Plenum des Bayerischen Landtages. 

BEschlüsse der Landtage



Folgend werden die bisherigen Beschlüsse der Landtage aufgeführt, um eine gewisse Transparenz ermöglichen zu können.
Da ich neben den Gewaltopfern als Initiatorin an allen Landtagen mittels Petitionen vertreten bin und somit "an der Seite der Betroffenen kämpfe", bestehen Einblicke in alle Vorgänge und Entscheidungen, sodass ich diese gerne zur Aufklärung veröffentlichen möchte.
Aus Anonymisierungs- und Schutzgründen, werden jedoch lediglich meine eigenen Beschlüsse und Stellungnahmen vonseiten der Landtage dargestellt. Von den bisherigen Entscheidungen ist jedoch bereits bekannt, dass diese identisch sind. Lediglich Schleswig-Holstein, Bayern und Sachsen-Anhalt nahmen zusätzlich Bezug auf die individuellen Falldarstellungen der anderen Gewaltopfer, wodurch minimale Abweichungen (meistens lediglich in Form vereinzelter Sätze) bestehen. Die Argumentationsform, sowie die Resultate der Beschlüsse sind allerdings unverändert.

Auffallend in der Entscheidungspraxis ist bislang die gemeinsame Absprache der Sozialministerien hinsichtlich der deutschlandweit stattfindenden Petitionsaktion, wodurch die negierenden Gegenargumente innerhalb ihrer Stellungnahmen, welche wesentlichen Einfluss auf die Beschlüsse der Landtage haben, bis auf vereinzelte Ausnahmen, nahezu gleichlautend sind.

Demnach sind insbesondere die Landtage von Sachsen-Anhalt, sowie Bremen (Bremische Bürgerschaft) anzuerkennen, welche sich intensiv mit der Problematik befassen und darüber hinaus die Möglichkeit eröffneten, persönlich vorsprechen und Stellung beziehen zu dürfen, was einer Begegnung auf Augenhöhe und großem Interesse hierfür entspricht.

BAYern

1. Besprechung der Petition im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie

Aufgrund dessen, dass bereits am 20.07.22 die erste Petition meinerseits eingereicht wurde und dies somit vor Ausweitung dieser als deutschlandweite Petitionsaktion stattfand, erfolgte die Besprechung bereits am 08.11.22. (Alle weiteren, angeschlossenen Petitionen wurden im März 2023 im Sozialausschuss behandelt).

Unterstützt und begleitet wurde ich zur Petitionsbesprechung im Landtag vonseiten der Referentin des deutschen Forums für Kriminalprävention/ DFK (Fr. Renate Schwarz-Saage), welches dem Bundesinnenministerium ansässig ist. 

Die Petition wurde resultierend nach §80 Nr. 3 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag mit Überweisung dieser als "Material" an die Staatsregierung, beschlossen.

Dieser Beschluss bedeutet, dass die Petition bei einer Änderung einschlägiger Vorschriften als Arbeitsgrundlage mitherangezogen werden soll. Hierzu wurden die Unterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales übersandt.

Beschluss des Plenums & Plenarprotokoll des Antrages: Wirksamkeit für das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhöhen- Betroffenen endlich gerecht werden

Alle Dokumente, sowie die Aufzeichnung der Plenarbesprechung sind hier auf der Website des Bayerischen Landtags aufgeführt und einsehbar: 

https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/vorgangsanzeige?execution=e2s1

Beschluss des Änderungsantrages/ Haushalt 2023, hier: Aufbau einer Beschwerdestelle, Monitoringstelle und Aufklärungskampagne für das OEG/ SGB XIV

Am 14.02.2023 erfolgte die Ablehnung des Antrages (vonseiten der CSU/ FW und AFD) im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen, sowie folgend am 29.03.2023 im Plenum des Bayerischen Landtages. 

Alle Dokumente hierzu sind folgend (auf der Website des Bayerischen Landtags) einsehbar: 

https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/vorgangsanzeige?execution=e1s1

Hessen

Der Hessische Landtag hat in seiner 122. Plenarsitzung am 07.12.2022 beschlossen, die Petition der Landesregierung mit der Bitte zu überweisen, Sie über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Diese Entscheidung beruht auf der Behandlung und Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses bzw. des zuständigen Fachausschusses.

Das bedeutet, dass das in Ihrem Fall zuständige hessische Ministerium mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt wurde.

Von dort erhalten Sie ein Schreiben, mit dem Ihnen das Ergebnis der Behandlung Ihrer Eingabe durch den Hessischen Landtag mitgeteilt wird.

Berlin

Abgeordnetenhaus Berlin

 

In Berlin erfolgte eine Ablehnung der Petition, zusätzlich wurden dem Beschluss folgende Anfragen und Antworten beigefügt:

– schriftliche Anfrage (vom 10.Oktober 2022) (Drucksache 19/13 545) des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) zum Thema: Ansprüche für Gewaltopfer nach dem Opferentschädigungsgesetz-OEG, inkl. der Antwort vom 26.Oktober 2022

– schriftliche Anfrage der Abgeordneten Danny Freymark (CDU) und Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU), vom 08.September (Drucksache 19/13 161) zum Thema: Opferschutz- Schnelle Hilfen sicherstellen, inkl. der Antwort vom 29.September 2022

 

 

Saarland

Landtag des Saarlandes

In Saarland erfolgte ebenfalls eine Ablehnung der Petition. 

Die Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, wurde als Anlage beigefügt. 

Hierin wird insbesondere aufgeführt, dass eine Monitoringstelle zur Überprüfung der OEG-Verfahren sowohl fachlich, als auch aus Kapazitätsgründen unverhältnismäßig sei. 

Anträge werden lt. Ministerium zeitnah, nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet, benötigen allerdings auch etwas Zeit.  Wie lange diese beträgt, ist dem Ministerium jedoch nicht bekannt. 

Die Äußerungen hinsichtlich sekundärer Viktimisierungen, langer Verfahren und einer geringen Anzahl der positiv beschiedenen Anträge – werden zurückgewiesen. (Dies, obwohl hierzu öffentliche Statistiken existieren (pos. Anträge), sowie der OEG-Report, unabhängig der eigenen Aussage, sowie derer von Betroffenen, die anderen Argumente ebenfalls bestätigt.)

Vom 01.Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 wurden insgesamt 131 Anträge gestellt (bei 2.015 erfassten Gewaltdelikten). Es erfolgten 35 Anerkennungen, hiervon 14 mit einem rentenberechtigten Grad (ab Grad der Schädigung (GdS) 30) und 21 mit einem Grad der Schädigung (GdS) unter 25 (12 Anträge) bzw. vorübergehender Gesundheitsstörungen, 9 Anträge. 18 Anträge erledigten sich aus sonstigen Gründen (z.B. wegen Antragsrücknahme, Aktenabgabe an andere Bundesländer, wegen Wegzug oder Tod, u.a. 86 Verfahren führten zu Ablehnungen. […] 

Die gesamte Begründung und weitere ablehnende Argumente, können eingesehen werden.

 

Hamburg

Brandenburg

Nordrhein-Westfalen

Beschluss

Anschließende Kontaktaufnahme zu Herrn Reul (Innenminister Nordrhein-Westfalens)

Antwort des Innenministeriums

Antwort des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Niedersachsen

Thüringen

Beschluss

Anlagen

Stellungnahmen & Entgegnungen


Vereinzelte Landtage übermittelten Stellungnahmen der Ministerien und Senate, um auf diese folgend eingehen und seinerseits nochmals Stellung beziehen zu können.
Bislang betraf dies Bremen, sowie Mecklenburg- Vorpommern, wobei auch Thüringen und Rheinland-Pfalz eine solche Möglichkeit anbieten. Bei Letzteren ist diese bislang allerdings noch nicht fertiggestellt worden, sodass die Übermittlung noch andauert.

(durch Anklicken des jeweiligen Titelbildes, werden die vollständigen Dokumente geöffnet)

Bremen

Stellungnahme des Senats für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Entgegnung der 1. Stellungnahme an die Bremische Bürgerschaft

erweiterte Stellungnahme des Senats

Mecklenburg-Vorpommern

Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport

Entgegnung der Stellungnahme an den Landtag Mecklenburg-Vorpommern

erweiterte Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport, Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen-Anhalt

Stellungnahme der Landesregierung von Sachsen-Anhalt

erweiterte Stellungnahme

in Sachsen-Anhalt wurde darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, gegenüber dem Petitionsausschuss, mündlich Stellung beziehen zu dürfen, was vonseiten der Gewaltopfer und Angehörigen (von Mord- und Tötungsdelikten) dankend angenommen wurde, wenngleich dies zunächst einer großen Überwindung bedurfte. Resultierend wurden die Petitionen an den Rechtsausschuss übermittelt, welcher sich demnach aktuell ebenfalls mit der Problematik befasst und weitere Schritte einleiten möchte. 

Sowohl der Petitionsausschuss, als auch der Rechtsausschuss beraten sich gegenwärtig hierzu. 

Darüber hinaus wurde am 07. Juni 2023 über die bisherigen Besprechungen des Rechtsausschusses in der Presse (MDR) berichtet:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/opferhilfe-fonds-schutz-gewalt-entschaedigung-100.html

 

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wurden die Petitionen der anderen Gewaltopfer für bereits erledigt erklärt. In meinem Falle (ggf. auch aufgrund der öffentlichen Petition in Schleswig-Holstein, sowie den später nachgereichten Unterlagen), geschah dies allerdings nicht, wodurch die Möglichkeit zur Stellungnahme hierzu besteht und die endgültige Besprechung noch im Ausschuss erfolgen wird.

Thüringen

Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF), Thüringen

Rheinland-Pfalz

Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung , mit Beteiligung des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

nachgereichte Unterlagen

Landtag Baden-Württemberg

Bayerischer Landtag

Landtag Brandenburg

Hamburgische Bürgerschaft

Hessischer Landtag

Landtag Niedersachsen

Landtag Nordrhein-Westfalen

Landtag Rheinland-Pfalz

Landtag Sachsen

Landtag Sachsen-Anhalt