Landtag von Sachsen-Anhalt

Erfolg in Sachsen-Anhalt

Am 05.10.2023 wurde der aus den Petitionen resultierende Antrag „Umgang mit dem Opferentschädigungsgesetz“/ Drucksache 8/3192 vonseiten der Regierungsfraktionen in Sachsen-Anhalt, bestehend aus CDU, SPD und FDP, im Landtag eingereicht. Zwar umfasst dieser noch keine Etablierung von externen, unabhängigen Monitoring- und Beschwerdestellen für Opfer, doch wurden sehr wichtige Forderungen aufgegriffen. Darunter eine Überprüfung der Öffentlichkeitsarbeit & Bekanntmachung des Gesetzes, eine Evaluation der Verfahrensabläufe, inkl. Berichterstattung gegenüber dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz (bis zum 30.06.24), eine Berichterstattung über die Arbeit des Fallmanagements (welches ab dem 01.01.2024 durch Inkrafttreten des SGB XIV, Gewaltopfer unterstützen solle), eine angestrebte Sensibilisierung und Optimierung der Verfahren hinsichtlich Kommunikation, Verständlichkeit & Nachvollziehbarkeit , sowie eine Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung anhand der Evaluations- und Prüfungsergebnisse. 

Dem Antrag wurde am 12.10.2023 einstimmig im Plenum zugestimmt, sodass dies bereits einen ersten Erfolg darstellt.

Des Weiteren ist das Verfahren im Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz noch nicht vollständig abgeschlossen (in welchem u.a. die Petitionen der anderen beteiligten Opfer behandelt wurden), ebenso die Behandlung im Petitionsausschuss, sodass mir hierzu nochmals die Möglichkeit zur weiteren Stellungnahme ermöglicht wird. Zudem wird die Auswertung der Gewaltopferumfrage zum Opferentschädigungsgesetz mit einfließen, welche eine klare Sprache, hinsichtlich der Missstände innerhalb der Verfahrensführung spricht. 

Besonders hervorzuheben ist in Sachsen-Anhalt der positive Umgang mit den Petitionen, sowie Petenten. Es wurden sowohl die Stellungnahmen des Sozialministeriums ausgehändigt, um auf diese nochmals eingehen zu können, insbesondere wurden jedoch alle Petenten im Petitionsausschuss persönlich angehört, u.a. mit Beteiligung des Ministeriums, sodass dieses ebenfalls vonseiten der Abgeordneten befragt wurde. 

Mein Dank gilt daher allen Gewaltopfern, welche sich an den Petitionen in Sachsen-Anhalt beteiligt haben und den Mut aufbrachten, innerhalb des Petitionsausschusses vorzusprechen, obwohl dies für manche zunächst eine große Überwindung bedeutete! Auch führte eine Betroffene, welche ich zuvor während ihrer Petitionsbesprechung im Landtag begleitete,  zusätzliche Gespräche mit einem Abgeordneten des Rechtsausschusses, um sich für die Forderungen der Petition einzusetzen, ebenso brachte sich Astrid Passin hierzu unterstützend in Sachsen-Anhalt ein.  Über meinen zweiten Besuch im Landtag von Sachsen-Anhalt, berichtete der Weiße Ring in seiner aktuellen Ausgabe 03/2023 der Mitgliedszeitschrift „Forum Opferhilfe“, nachdem mich die Redaktion hierzu begleitete. (https://forum-opferhilfe.de/gudrun-stifter-oeg-petitionen-deutschland/ )

Ausdrücklich verweise ich jedoch darauf, dass ich mich von jeglichen weiteren Kontaktaufnahmen zu Abgeordneten distanziere, welche nicht im Kontext der Petitionen stehen, sowie darüber hinausgehende Forderungen beinhalten. 

Antrag

Alle dargestellten Dokumente werden durch Anklicken der Grafiken geöffnet und sind somit vollständig transparent einsehbar. 

Plenarbesprechung

Die gesamte Plenarbesprechung des 12.10.2023, inkl. Abstimmung, kann auf der Website des Landtags unter TOP 5: Umgang mit dem Opferentschädigungsgesetz, online angesehen werden:

 https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/24-sitzungsperiode#/?accordion=0&accordionPlenar=2&accordionVideo=0

Kerstin Godenrath, CDU & Landesvorsitzende des Weißen Rings, Sachsen-Anhalt

Petra Grimm Benne (SPD), Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Rüdiger Erben (SPD)

Eva von Angern (Die Linke)

Guido Kosmehl (FDP)

Sebastian Striegel (Bündnis 90/ die Grünen)

Pressemitteilungen

Sachsen-Anhalt überprüft Entschädigungsrecht

Bessere Unterstützung für Gewaltopfer geplant

Es kommt in deutschen Parlamenten eher selten vor, dass alle Abgeordneten sich so einig sind: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat Mitte Oktober einstimmig beschlossen, dass die Umsetzung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) in dem ostdeutschen Bundesland auf mehreren Ebenen überprüft werden soll. Unter anderem sollen die Öffentlichkeitsarbeit und Verfahrensabläufe analysiert und verbessert werden.

Hintergrund: Das OEG

Menschen, die durch eine Gewalttat gesundheitliche Schäden erleiden, haben Anspruch auf Entschädigung durch den Staat. Die Umsetzung des 1976 eingeführten Opferentschädigungsgesetzes ist allerdings Ländersache- und läuft aus Sicht von vielen Experten und Betroffenen nicht gut: Antragstellende berichten von oft jahrelangen und zermürbenden Verfahren, retraumatisierenden Gutachter- Terminen und unsensibler Kommunikation seitens der Behörden. Zudem ist das Gesetz nur kaum bekannt, bundesweit wird jedes Jahr auch fast die Hälfte aller Anträge abgelehnt. 

Die Redaktion des Weissen Rings hat die Missstände im Juni 2022 im OEG-Report öffentlich gemacht. 

Die schwarz- rot- gelbe Koalition in Magdeburg stellt die Umsetzung nun- unterstützt von der Opposition (Grüne, Linke und Afd)- auf den Prüfstand.

Was beschlossen wurde:

  1. In der „Drucksache 8/3192“ heißt es, eine erhöhte Bekanntmachung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) sei der erste Schritt, damit Opfer von Gewaltstraftaten die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie benötigten. „Das kann eben geschehen durch die Polizei, vielleicht auch in Krankenhäusern, durch Staatsanwaltschaften, in Frauenhäusern; an jeder Stelle, an der man mit den Betroffenen Kontakt hat“, sagte CDU-Politikerin Kerstin Godenrath, die auch Landesvorsitzende des Weissen Rings ist, bei der Vorstellung des Antrags.
  2. „Für einen Sozialstaat ist die umfassende Betreuung von Gewaltopfern unerlässlich“, sagte der SPD-Abgeordnete Rüdiger Erben. Deshalb sei es wichtig, bereits bis zum 30. Juni 2024 die bisherigen Verfahrensabläufe zu analysieren. Es sei „manchmal einfacher, Probleme frühzeitig zu erkennen, anstatt später fest eingefahrene Prozesse wieder ändern zu müssen“. Damit spielt Erben auf die Novellierung des Entschädigungsrechts an: Ab Januar 2024 löst das Sozialgesetzbuch (SGB) XIV das bisherige OEG ab. Bei der Evaluierung in Sachsen-Anhalt soll ausdrücklich auch die personelle Situation in den Versorgungsämtern betrachtet werden.
  3. Der OEG-Antrag ist für viele Betroffene eine schier unüberwindbare Herausforderung, zudem wird die Kommunikation mit Behörden von Antragstellenden oftmals als bürokratisch und unsensibel wahrgenommen. Die Entscheidungen der Ämter und der Schriftverkehr insgesamt sollen zukünftig verständlich und nachvollziehbar gestaltet werden. 
Die richtige Richtung“

Die Opposition stimmte dem Maßnahmenkatalog der schwarz-rot-gelben Koalition einstimmig zu. „In die richtige Richtung“ geht der Antrag aus Sicht von Sebastian Striegel von den Grünen. Für die Linken-Politikerin Eva von Angern hätten die von Gudrun Stifter initiierten OEG-Petitionen deutlich gezeigt, „dass die Realität leider eine gänzlich andere ist als die, die wir uns wünschen“. Die Münchnerin Stifter hatte zusammen mit Mitstreitern bundesweit in Landtagen auf die Probleme bei der Umsetzung des OEG hingewiesen. Ihre Petition wurde auch in Magdeburger Ausschüssen besprochen- mit Erfolg.

„Anders als zum Beispiel in Bayern haben die Politiker in Sachsen-Anhalt erkannt, dass die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis entscheidend ist, welche nur durch umfangreiche Evaluation überprüft und gegebenenfalls verbessert werden kann“, sagte Stifter unserer Redaktion. Darüber freue sie sich sehr. Sie hofft, dass nun andere Bundesländer nachziehen.

Christian J. Ahlers

Darüber hinaus wurde bereits am 07.Juni 2023 vonseiten des MDR über die Besprechungen im Rechtsausschuss berichtet:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/opferhilfe-fonds-schutz-gewalt-entschaedigung-100.html

Stellungnahme der Landesregierung

erweiterte Stellungnahme

1. nachgereichte Stellungnahme an den Petitionsausschuss

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