Bayerischer Landtag

Öffentlichkeitsbeiträge/ Bayern

Pressemitteilung/ MdL Julika Sandt

Bayern-Sandt: Gewaltbetroffene schnell versorgen und entschädigen

Heute hat der Sozial-Ausschuss einen von der FDP-Fraktion initiierten interfraktionellen Antrag zu Verbesserungen bei der Opferentschädigung in Bayern beraten. Der Antrag basiert auf Petitionen von Betroffenen, die in den vergangenen Monaten alle deutschen Landtage erreicht haben. Die Landtagsliberalen fordern nach dem Vorbild der Petitionen unter anderem die Errichtung einer Monitoringstelle für Verfahren der Opferentschädigung, eine unabhängige Beschwerdestelle, an die sich alle Betroffene von Gewalttaten wenden können und eine breite Informationskampagne. Dazu die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag Julika Sandt:

„Leider gehören extrem lange Bearbeitungszeiten, unsensibles Verhalten von Behördenmitarbeitern, nicht nachvollziehbare Gutachten und Entscheidungen sowie Re-Traumatisierungen zur traurigen Realität der Opferentschädigung in Bayern. Menschen, die nach einer Gewalttat eine sofortige Hilfe und Unterstützung benötigen, müssen sich teils jahrzehntelang durch einen Behördendschungel kämpfen.

Viele Fälle zeigen, dass Betroffenen von Gewalt subtil unterstellt wird, dass sie keine Hilfe bräuchten. Auch deswegen stellen nicht alle Betroffene einen Antrag auf die ihnen zustehende Entschädigungsleistung. Das ist inakzeptabel – und die vielen Petitionen zeigen, dass sich etwas ändern muss. Der Hinweis der bayerischen Staatsregierung auf eine Reform durch das SGB XIV ist leider nicht mehr als eine Ausrede – denn die Umsetzung wird auch dann wieder beim Freistaat liegen.

Ich habe großen Respekt vor dem Mut der Betroffenen, die ihre Geschichte mit uns geteilt haben und so die Missstände sichtbar gemacht haben. Es macht mich fassungslos, dass sich die Regierungsfraktionen in der heutigen Debatte im Klein-Klein verloren und das berechtigte Anliegen der Gewaltopfer abgelehnt haben.“

Hier finden Sie:

Artikel Weißer Ring/ Forum Opferhilfe

Abendzeitung/ 2. Oktober 2022

Zeitungsartikel über Petitionen zur Opferentschädigung

Petition für bessere Opferentschädigung

Anlässlich des internationalen Tags der Gewaltlosigkeit am 2. Oktober hat Gudrun Stifter dazu aufgerufen, in allen Landtagen Petitionen zur Verbesserung der Hilfe für Opfer von Gewalttaten einzubringen.

Sie hat eine solche in Bayern eingereicht. Es geht um das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Ziel der Petition ist die „Etablierung einer externen, unabhängigen Monitoringstelle zur Überprüfung des Opferentschädigungsverfahrens in Bayern sowie einer ebenso unabhängigen Beschwerdestelle für Gewaltopfer“. Es fänden Retraumatisierungen der Betroffenen statt durch die Art und Weise, wie mit den Opfern während des Verfahrens umgegangen wird, so Stifter.

Sie ist selbst mehrmals Opfer von Gewalt geworden, wie sie der AZ schildert. Nicht zum ersten Mal geht sie gegen Ungerechtigkeiten vor, erzählt sie. Sie mahnt auch die schlechte Versorgung mit Plätzen in Frauenhäusern an. So bestehe die Gefahr, bei einem gewalttätigen Partner zu bleiben oder obdachlos zu werden.

Laut Zahlen des Weißen Rings ist bundesweit 2021 fast jeder zweite Antrag auf Unterstützung nach dem OEG abgelehnt worden (46,6 Prozent)- der schlechteste Wert seit über 20 Jahren.

Julika Sandt, sozialpolitische Sprecherin der FDP im Landtag unterstützt das Vorhaben: „Oft müssen Betroffene nach dem Martyrium der Gewalttat noch ein zweites Martyrium durchlaufen, um die ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen zu erhalten. Viele Opfer von Gewalttaten in Bayern stellen erst gar keinen Antrag oder geben irgendwann auf, weil der Aufwand zu hoch und die Kommunikation der Behörden unsensibel ist. Das ist unerträglich und darf nicht der Anspruch der Staatsregierung bei der Umsetzung der Opferentschädigung sein“.

Fernsehbeitrag/ Bayerischer Rundfunk (BR)

Fernsehbeitrag des Bayerischen Rundfunks zur Opferentschädigung mit Gudrun Stifter
Beitrag vom 26.10.2022

"Mehr Unterstützung für mehr Gewaltopfer

Opfer schwerer Gewalttaten brauchen Hilfe- medizinische, psychologische und finanzielle. Gudrun Stifter ist Opfer einer Vergewaltigung. Sie hat eine Petition auf den Weg für eine Änderung des Opferentschädigungsgesetz gebracht.“

Der Beitrag „Mehr Unterstützung für mehr Gewaltopfer“ ist seit dem 26.10.2023 nicht mehr in der Mediathek aufrufbar.

Mainpost/ 15.10.2023

resultierende Anträge und Beschlüsse:

Teil I: Darstellung des Gegenstands der Petition

„Die Petentin fordert die Errichtung einer unabhängigen Monitoringstelle zur Überprüfung der Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie
eine unabhängige Beschwerdestelle für Gewaltopfer.
Insbesondere wird unter Bezugnahme auf eine Veröffentlichung eines Vereins für Opferschutz in dessen Zeitschrift ,,Forum Opferhilfe“ zur bundesweiten
Situation bemängelt, das Antragsverfahren sei langwierig, hochbürokratisch und nicht kundenfreundlich
und führe dazu, dass Gewaltopfer schlussendlich Anträge aus Selbstschutz zurücknehmen würden.“

Zusammenfassung/ Argumentation entgegen der Errichtung einer externen unabhängigen Monitoring- und Beschwerdestelle, sowie proaktiver Aufklärung, mit Verweis auf:

Gesetzesreform/ SGB XIV, Schnelle Hilfen/ SGB XIV (Fallmanagement, Trauma-Ambulanzen), existierende Einrichtungen, Institutionen, Beratungsstellen, Frauen- und Kinderschutzhäuser, Hilfsangebote im Ermittlungs- und Strafverfahren, Opferbeauftragter der Landesregierung (für Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen, Großschadensereignissen), Merkblatt, Kinder- und Jugendhilfe/ Jugendämter, i.d.R erfahrene und sensibilisierte Mitarbeiter der Versorgungsämter, Beweiserleichterung, bundesweite Amtliche Statistik (126 ff. SGB XIV), Bundesstelle für Soziale Entschädigung, Parallelstruktur, Rechtsweg, Dienstaufsichtsbeschwerden, Zuständigkeit des Bundes…

-> s.h. Beschluss & Erläuterung

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Beschlussempfehlung:

„Die Petition wird der Regierung als Material überwiesen hinsichtlich der Durchführung von Schulungen im Bereich des Opferschutzes für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versorgungsämter sowie hinsichtlich der Beratung zum Adhäsionsverfahren. Im Übrigen kann der Petition nicht abgeholfen werden.“

Der Beschlussempfehlung wurde im Rahmen der 108. Plenarsitzung des Landtags, am 07.11.2024, gefolgt

Beschluss des Landtags vom 08. November 2024:

(Zwischenbescheid des Landtags vom 28. April 2023):

weitere Beschlüsse,

Mit Bezugnahme zur Petition,
11. November 2024:

Bildschirmfoto_21-1-2026_10465_www.landtag-bw.de

Mit Bezugnahme zur Petition,
16. Dezember 2024:

Externe Petition/ Bezugnahme Opferentschädigung, 07. März 2024:

(Anpassung der Versorgungsverwaltung an das SGB XIV, 29. November 2023):

* nachdem keine Vollständigkeit gewährleistet werden kann, sei für weitere Recherchen auf die Website des Landtags von Baden-Württemberg verwiesen:

Zuletzt veröffentlichte Statistiken/ Baden-Württemberg:

OEG-Statistik des Weißen Rings/ 2023

  • veröffentlicht: Februar 2025
  • für die Jahre 2024/ 2025 wurden bislang keine aktuelleren Statistiken veröffentlicht (Stand: 25.01.2026)

Amtliche Statistik (§126ff. SGB XIV) /
Bundesstelle für Soziale Entschädigung:

1. Halbjahr 2025:

-> ledigliche Erfassung der Anzahl von Leistungsempfängern & Ausgaben

2. Halbjahr 2024:

-> ledigliche Erfassung der Anzahl von Leistungsempfängern & Ausgaben

Daten zu den Erhebungsmerkmalen (§127 SGB XIV) liegen bislang keine vor (Stand: 25.01.2026):

Presseartikel 2025- Verweigerung der Opferentschädigung nach häuslicher Gewalt aufgrund nicht unmittelbar stattgefundener Trennung/ Baden-Württemberg:

Beitrag/ SWR:
"Als Opfer häuslicher Gewalt: Diese Frau kämpft seit sechs Jahren vergeblich um Entschädigung":

Artikel/ Recht & Politik:
"Keine Opferentschädigung bei fortgeführter gefährlicher Ehe":

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg:

Beitrag der GFF (Gesellschaft für Freiheitsrechte):
"Soziales Entschädigungsrecht bei partnerschaftlicher Gewalt":


Etablierung von Opferbeauftragten der Staatsanwaltschaften/ 2025

Am 18.12.2024 (einem Monat nach Beschluss der Petitionen) wurde im Rahmen des Haushaltsplanes die Etablierung von Opferbeauftragten, inkl. Stellvertretungen beschlossen, welche an allen Staatsanwaltschaften Baden-Württembergs angegliedert sein werden. Hierfür sind 17 Stellen, sowie eine Zusammenarbeit zwischen den Opferbeauftragten, der Polizei, den Staatsanwaltschaften, Gerichten, dem Weißen Ring, sowie einem weiteren Verein der Opferunterstützung vorgesehen.

Weitere Informationen sind u.a. den hier verlinkten Artikeln zu entnehmen:

Ein Beispiel weiterhin bestehender Problematiken:

Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 04.12.2025-  L6 VE 1308/25

– Negation einer Retraumatisierung durch Begutachtung

– keine Anerkennung der zuvor diagnostizierten PTBS -> Diagnoseänderungen durch Begutachtung

– „Milieuschaden“ -> mitunter werden andere Umstände, wie das häusliche Umfeld, für die späteren Schäden verantwortlich gemacht, nicht primär der stattgefundene, jahrelange sexuelle Missbrauch, was schlussendlich zu einer Minderung des GdS (Grad der Schädigungsfolgen) und somit der Höhe der Versorgungsrente führt