Bayerischer Landtag

MdL Julika Sandt (FDP)/ Plenarrede (OEG/SGB XIV)
MdL Kerstin Celina (Bündnis 90/ die Grünen), Plenarrede (OEG/SGB XIV)
MdL Horst Arnold (SPD), Plenarrede (OEG/ SGB XIV)

resultierende Anträge und Beschlüsse:

Antrag "Wirksamkeit für das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhöhen: Betroffenen endlich gerecht werden"
FDP, Bündnis 90/ Die Grünen, SPD

07.02.2023

Der Landtag wolle beschließen: 

Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf eine bessere Umsetzung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) und ab 2024 des Sozialgesetzbuches (SGB) Vierzehntes Buch (XIV) in Bayern hinzuwirken und somit die Situation für die Betroffenen zu verbessern.
Hierfür soll die Staatsregierung folgende Maßnahmen ergreifen: 

 1. Schaffung einer externen und unabhängigen Monitoringstelle für die Umsetzung
des OEG und des SGB XIV

─ Sie erfasst und wertet umfassende Statistiken zur Umsetzung des OEG und
SGB XIV in Bayern aus (u. a. Zahlen zu Anträgen, Bescheiden, Widerspruchs-
und Klageverfahren, Grad der Schädigungsfolgen, Bearbeitungsdauer, ärztlichen Gutachten). 

 ─ Sie erfasst und analysiert, inwieweit sekundäre Viktimisierungen im Rahmen
des Verfahrens erfolgen. 

 ─ Sie untersucht, welche Erschwernisse bei der Antragstellung vorliegen und wie
diese abgebaut werden können. 

 ─ Die Monitoringstelle soll unter der Einhaltung von notwendigen Datenschutzbestimmungen auch die im Rahmen der OEG-/ SGB XIV-Verfahren genutzten
Gutachten überprüfen können. Zudem soll sie die fachliche Qualifikation der
Gutachterinnen und Gutachter überprüfen. 

─ Sie soll ebenfalls überprüfen, inwiefern die Kommunikation durch die ausführenden Behörden für die Betroffenen verständlich und sensibel ist. 

─ Bei der Arbeit der Monitoringstelle sollen Fachexpertinnen und Fachexperten
sowie Betroffene einbezogen werden. Hierfür sind auch niedrigschwellige Kommunikationsmöglichkeiten einzurichten, damit Betroffene einbezogen werden
können. 

─ Sie unterrichtet regelmäßig den Landtag über die Erkenntnisse aus der Umsetzung des OEG und des SGB XIV auf Landesebene. 

─ Sie wird an allen Gesprächskreisen, Arbeitsgruppen und ähnlichen Arbeitszusammenschlüssen zum Thema Opferschutz und Opferentschädigung innerhalb
der Staatsregierung beteiligt. 

─ Sie gibt wissenschaftliche Untersuchungen zur Umsetzung des OEG und des
SGB XIV in Auftrag. 

2. Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Gewaltopfer und Angehörige
von Opfern von Mord- sowie Tötungsdelikten
 

─ Die Beschwerdestelle soll allgemein für Opfer von Gewalttaten als Anlaufstelle
dienen. 

─ Sie empfängt und bearbeitet Beschwerden gegen Behörden, die nach der Gewalttat von Opfern als Anlaufstelle dienen. Sie erhält zudem die Möglichkeit zu
einer Schlichtung zwischen den Beschwerdeführern und den Behörden. 

─ Sofern sie anhand der Beschwerden Missstände erfasst, wirkt sie auf eine Verbesserung dieser hin und informiert regelmäßig die Staatsregierung und den
Landtag über die vorliegenden Missstände. 

3. Start einer Informations- und Aufklärungskampagne über die Ansprüche und Leistungen nach dem OEG und SGB XIV 

─ Diese soll darauf abzielen, dass jedes Opfer direkt nach der Gewalttat über
seine Möglichkeiten einer Opferentschädigung erfährt. Die Leistungen sollen
transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. 

─ Hierbei sollen auch niedrigschwellige Ansätze verfolgt werden. Informationen
sollen auch durch die Behörden zur Verfügung gestellt werden, wie beispielsweise durch die Polizei, Staatsanwaltschaft, Rathäuser aber auch Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte oder psychologische Beratungsstellen. Die in Bayern
etablierte Stiftung Opferhilfe sollte im Rahmen dieser Kampagne einbezogen
werden. 

Begründung: 

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik ereigneten sich in Bayern im Jahr 2021 insgesamt 16 882 Gewaltdelikte1.

Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass diese Zahl lediglich die polizeilich erfassten Fälle wiedergibt. Viele Gewaltdelikte werden jedoch nicht gemeldet und verbleiben somit im Dunkelfeld. Im selben Jahr wurden jedoch nur 1 128 Anträge auf Opferentschädigung nach dem OEG gestellt. Das entspricht einem Anteil
von 6,68 Prozent an allen Gewalttaten in Bayern. Im Freistaat Bayern werden im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich viele Anträge auf Opferentschädigung gestellt. Eine Anerkennung erfolgte im Jahr 2021 nur in 436 Fällen, was einem Anteil von 38,65 Prozent an allen gestellten Anträgen bzw. lediglich 2,58 Prozent an allen erfassten Gewaltdelikten entspricht. Hingegen werden 46,63 Prozent aller Anträge auf Opferentschädigung abgelehnt. In den Jahren 2010 bis 2019 hat zudem in Bayern die Anzahl der Ablehnungen stark zugenommen.3

Es existieren keine Statistiken, aus welchen Gründen es zu einer Ablehnung kam. Die Staatsregierung kann auch nicht begründen, wieso so wenige Menschen einen Antrag auf Opferentschädigung stellen.4 In seinem OEG-Report führt jedoch der Weiße Ring aus, dass die geringe Anzahl der Anträge auch daran liegt, dass die Verfahren sehr langwierig und mit vielen Hürden verbunden sind. Daher ziehen viele Opfer ihren Antrag im Laufe der Bearbeitung – auf ärztlichen oder therapeutischen Rat – zurück.5 Die
Staatsregierung erfasst beispielsweise auch nicht, wie lange im Schnitt die Verfahren
dauern. Vergleichswerte aus anderen Bundesländern deuten darauf hin, dass die Verfahren zwischen 12 und 18 Monate dauern. Eine Wartezeit von bis zu anderthalb Jahren
ist jedoch für Gewaltopfer, die eine umfassende Behandlung, wie beispielsweise psychotherapeutische Leistungen brauchen, nicht hinnehmbar. Eine ausbleibende Unterstützung kann sogar zu einer Verschlechterung der gesundheitlichen Lage führen. Viel länger werden die Verfahren, sofern aufgrund der Ablehnung ein gerichtlicher Weg ein geschlagen werden muss. Das Statistische Bundesamt führt aus, dass Verfahren zum
sozialen Entschädigungsrecht im Schnitt fast zwei Jahre dauern.6 In Bayern wurde im Jahr 2012 die „Stiftung Opferhilfe Bayern“ errichtet. Diese Stiftung soll Menschen, die durch Straftaten geschädigt werden und hierfür weder vom Täter noch vom Sozialsystem einen Ausgleich erhalten, schnell und unbürokratisch finanziell unterstützen. Die bestehenden Hilfsangebote, unter anderem das Opferentschädigungsgesetz, decken
hier nicht alle Fälle ab.


Mit dem SGB XIV wurde im Jahr 2019 ein Nachfolgegesetz des bis Ende 2023 geltenden Opferentschädigungsgesetzes beschlossen. Dieses bringt einige Verbesserungen für die Betroffenen und wird auch vom Weißen Ring positiv gesehen. Auch dieses Gesetz kann jedoch nicht alle Probleme bei der Umsetzung der Opferentschädigung in den Ländern beheben. Viele Aspekte, wie die lange Bearbeitungsdauer, unsensible Kommunikation mit den Opfern, sekundäre Viktimisierung oder fehlende statistische Daten können auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bestehen bleiben. Auch die im Gesetz verankerte Bundesstelle für Soziale Entschädigung wird die Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene nicht umfassend überprüfen können. Daher ist es angebracht, dass in Bayern eine Monitoringstelle für die Umsetzung der Opferentschädigung errichtet wird. Der Freistaat würde damit Pionierarbeit betreiben und könnte somit zum Vorbild für andere Länder werden. Ziel der Monitoringstelle ist es, dass umfassende Statistiken erhoben werden und auf Missstände bei der Umsetzung des Gesetzes hingewiesen wird. Zudem soll die Stelle bei allen Vorhaben der Staatsregierung zur Opferentschädigung beteiligt werden.

Art. 4 der EU-Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten (2012/29/EU) sieht vor, dass ein entsprechender Beschwerdemechanismus für Opfer eingerichtet werden soll. Eine unabhängige Stelle könnte daher als zentrale Beschwerdestelle für alle Opfer dienen. Sie beschäftigt sich jedoch nicht nur mit Fällen nach dem OEG/ SGB XIV, sondern mit allen Prozessen, die ein Opfer nach einer Gewalttat durchläuft.

In einer Umfrage für den Weißen Ring wurde festgestellt, dass 76 Prozent aller Menschen das OEG nicht kennen, bzw. nicht wissen, dass Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz beantragt werden können. Erschreckenderweise wissen auch unter den Opfern bzw. Angehörigen von Opfern 70 Prozent der Menschen nicht, dass Entschädigungsleistungen beantragt werden können.7 Aus diesem Grund erscheint es notwendig, dass eine breit aufgelegte Aufklärungskampagne in Bayern gestartet wird. Diese soll auf Landesebene erfolgen, damit auch die entsprechenden Zugangswege und Antragsmodalitäten in Bayern gezielt beworben werden können. Ziel einer solchen Kampagne muss es sein, dass möglichst alle Opfer von Gewalttaten über die Möglichkeiten einer Opferentschädigung informiert sind.

1 https://www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/statistik/index.html
2 https://weisser-ring.de/system/files/domains/weisser_ring_dev/downloads/oegstatistik202103983262_0.pdf
3 https://forum-opferhilfe.de/oeg-laender/
4 https://forum-opferhilfe.de/oeg-laender/

5 https://forum-opferhilfe.de/oegreport-tatort-amtsstube/ 

6 https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Gerichte/sozialgerichte-2100270217004.pdf?__blob=publicationFile 

7 https://forum-opferhilfe.de/oeg-umfrage/ 

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie

09.03.2023

Antrag der Abgeordneten Martin Hagen, Julika Sandt, Alexander Muthmann u.a.
und Fraktion (FDP), 

Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina u.a. und
Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), 

Florian von Brunn, Doris Rauscher, Margit Wild u.a. und Fraktion (SPD) 

Drs. 18/26435 

Wirksamkeit für das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhöhen: Betroffenen
endlich gerecht werden
 

I. Beschlussempfehlung:

Ablehnung

Berichterstatterin: Julika Sandt
Mitberichterstatter: Jochen Kohler

II. Bericht:
1. Der Antrag wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie federführend zugewiesen. Weitere Ausschüsse haben sich mit dem Antrag nicht befasst.

2. Der federführende Ausschuss hat den Antrag in seiner 80. Sitzung am 9. März 2023 beraten und mit folgendem Stimmergebnis:


CSU: Ablehnung
B90/GRÜ: Zustimmung
FREIE WÄHLER: Ablehnung
AfD: Ablehnung
SPD: Zustimmung
FDP: Zustimmung

Ablehnung empfohlen.

Doris Rauscher
Vorsitzende

Ablehnung

Beschluss/ Plenum, 14.06.2023

Beschluss
des Bayerischen Landtags

Drucksache 18/29406

Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen:

Antrag der Abgeordneten Martin Hagen, Julika Sandt, Alexander Muthmann, Matthias Fischbach, Dr. Wolfgang Heubisch, Albert Duin, Dr. Helmut Kaltenhauser, Sebastian Körber, Helmut Markwort, Franz Josef Pschierer, Christoph Skutella, Dr. Dominik Spitzer und Fraktion (FDP),
Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina, Eva Lettenbauer, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Gisela Sengl, Florian Siekmann, Benjamin Adjei, Barbara Fuchs, Christina Haubrich, Elmar Hayn, Claudia Köhler, Andreas Krahl und Fraktion
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
Florian von Brunn, Doris Rauscher, Margit Wild, Christian Flisek, Diana Stachowitz, Dr. Simone Strohmayr, Ruth Müller, Markus Rinderspacher, Arif Taşdelen, Annette Karl, Florian Ritter, Klaus Adelt, Horst Arnold, Inge Aures, Martina Fehlner, Harald Güller, Volkmar Halbleib, Alexandra Hiersemann, Natascha Kohnen, Stefan Schuster, Ruth Waldmann und Fraktion (SPD)
Drs. 18/26435, 18/28138

Wirksamkeit für das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhöhen:
Betroffenen endlich gerecht werden


Ablehnung

Die Präsidentin
I.V.
Markus Rinderspacher
V. Vizepräsident

Ablehnung

Änderungsantrag, Haushaltsplan 2023, hier: Aufbau einer Beschwerdestelle, Monitoringstelle und Aufklärungskampagne für das OEG/ SGB XIV
Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, SPD
03.02.2023

Haushaltsplan 2023;
hier: Aufbau einer Beschwerdestelle, Monitoringstelle und Aufklärungskampagne für das OEG/SGB XIV
(Kap. 10 03 TG 95, neuer Tit.)


Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltplans 2023 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 10 03 wird in der TG 95 (Leistungen an Opfer von Gewalttaten in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Kriegsopferversorgung (ohne Kriegsopferfürsorge)) ein neuer Tit. „Aufbau einer Beschwerdestelle, Monitoringstelle und Aufklärungskampagne für das Opferentschädigungsgesetz (OEG) / Sozialgesetzbuch (SGB) XIV)“ eingerichtet und mit 1.650,0 Tsd. Euro ausgestattet.

Begründung:

Im Freistaat Bayern werden im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich viele Anträge auf Opferentschädigung gestellt. Eine Anerkennung erfolgte im Jahr 2021 nur in 436 Fällen, was einem Anteil von 38,65 Prozent an allen gestellten Anträgen bzw. lediglich 2,58 Prozent an allen erfassten Gewaltdelikten entspricht. Hingegen werden 46,63 Prozent aller Anträge auf Opferentschädigung abgelehnt. In den Jahren 2010 bis 2019 hat zudem in Bayern die Anzahl der Ablehnungen stark zugenommen. Weitere Statistiken über die Gründe der Ablehnungen und den weiteren Verlauf fehlen. Diese Zahlen sind auch auf Missstände bei der Umsetzung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) zurückzuführen. Lange Bearbeitungsdauern und unsensible Behandlung von Opfern wurden umfassend vom Weißen Ring erfasst. 

Mit den Mitteln dieses Ansatzes soll in Bayern eine Monitoringstelle mit sechs Mitarbeitenden für die Umsetzung der Opferentschädigung errichtet werden. Der Freistaat würde damit Pionierarbeit betreiben und könnte somit zum Vorbild für andere Länder werden. Ziel der Monitoringstelle ist es, dass umfassende Statistiken erhoben werden und auf Missstände bei der Umsetzung des OEG und des neuen Sozialgesetzbuch (SGB) Vierzehntes Buch (XIV) hingewiesen wird. Zudem soll die Stelle bei allen Vorhaben der Staatsregierung zur Opferentschädigung beteiligt werden. 

Art. 4 der EU-Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten (2012/29/EU) sieht vor, dass ein entsprechender Beschwerdemechanismus für Opfer eingerichtet werden soll. Eine unabhängige Stelle mit sechs Mitarbeitenden könnte daher als zentrale Beschwerdestelle für alle Opfer dienen. Sie beschäftigt sich jedoch nicht nur mit Fällen nach dem OEG/SGB XIV, sondern mit allen Prozessen, die ein Opfer nach einer Gewalttat durchläuft. 

Zudem soll mit den Mitteln dieses Ansatzes eine Aufklärungskampagne gestartet werden, die auf die Möglichkeiten zur Opferentschädigung hinweist und die Leistungen allgemein bekannter macht. 

Aufgrund des notwendigen Aufbaus der Beschwerdestelle und der Monitoringstelle sowie des Bewerbungsverfahrens ist davon auszugehen, dass das notwendige Personal erst ab dem 01.07.2023 zur Verfügung steht. Daher werden für das Personal Kosten für ein halbes Jahr angesetzt.

Beschluss Plenum/ Änderungsantrag, Haushaltsplan 2023, hier: Aufbau einer Beschwerdestelle, Monitoringstelle und Aufklärungskampagne für das OEG/ SGB XIV
Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, SPD
29.03.2023

Beschluss
des Bayerischen Landtags
29.03.2023
Drucksache 18/28211
Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen:
Die nachstehend aufgeführten Änderungsanträge zum Epl. 10 werden abgelehnt:

63. Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Eva
Lettenbauer u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), 

Florian von Brunn, Doris Rauscher, Diana Stachowitz u.a. SPD, 

Martin Hagen, Julika Sandt, Alexander Muthmann u.a. und Fraktion (FDP) 

Haushaltsplan 2023; hier: Aufbau einer Beschwerdestelle, Monitoringstelle und Aufklärungskampagne für das OEG/SGB XIV
(Kap. 10 03 TG 95, neuer Tit.)
Drs. 18/26824, 18/27957

Unterstützung von Julika Sandt aus dem Bayerischen Landtag
Kritik an der Ablehnung des Antrags, Kerstin Celina

Öffentlichkeitsbeiträge/ Bayern

Pressemitteilung/ MdL Julika Sandt

Bayern-Sandt: Gewaltbetroffene schnell versorgen und entschädigen

Heute hat der Sozial-Ausschuss einen von der FDP-Fraktion initiierten interfraktionellen Antrag zu Verbesserungen bei der Opferentschädigung in Bayern beraten. Der Antrag basiert auf Petitionen von Betroffenen, die in den vergangenen Monaten alle deutschen Landtage erreicht haben. Die Landtagsliberalen fordern nach dem Vorbild der Petitionen unter anderem die Errichtung einer Monitoringstelle für Verfahren der Opferentschädigung, eine unabhängige Beschwerdestelle, an die sich alle Betroffene von Gewalttaten wenden können und eine breite Informationskampagne. Dazu die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag Julika Sandt:

„Leider gehören extrem lange Bearbeitungszeiten, unsensibles Verhalten von Behördenmitarbeitern, nicht nachvollziehbare Gutachten und Entscheidungen sowie Re-Traumatisierungen zur traurigen Realität der Opferentschädigung in Bayern. Menschen, die nach einer Gewalttat eine sofortige Hilfe und Unterstützung benötigen, müssen sich teils jahrzehntelang durch einen Behördendschungel kämpfen.

Viele Fälle zeigen, dass Betroffenen von Gewalt subtil unterstellt wird, dass sie keine Hilfe bräuchten. Auch deswegen stellen nicht alle Betroffene einen Antrag auf die ihnen zustehende Entschädigungsleistung. Das ist inakzeptabel – und die vielen Petitionen zeigen, dass sich etwas ändern muss. Der Hinweis der bayerischen Staatsregierung auf eine Reform durch das SGB XIV ist leider nicht mehr als eine Ausrede – denn die Umsetzung wird auch dann wieder beim Freistaat liegen.

Ich habe großen Respekt vor dem Mut der Betroffenen, die ihre Geschichte mit uns geteilt haben und so die Missstände sichtbar gemacht haben. Es macht mich fassungslos, dass sich die Regierungsfraktionen in der heutigen Debatte im Klein-Klein verloren und das berechtigte Anliegen der Gewaltopfer abgelehnt haben.“

Hier finden Sie:

Artikel Weißer Ring/ Forum Opferhilfe

Mainpost/ 15.10.2023

Abendzeitung/ 2. Oktober 2022

Zeitungsartikel über Petitionen zur Opferentschädigung

Petition für bessere Opferentschädigung

Anlässlich des internationalen Tags der Gewaltlosigkeit am 2. Oktober hat Gudrun Stifter dazu aufgerufen, in allen Landtagen Petitionen zur Verbesserung der Hilfe für Opfer von Gewalttaten einzubringen.

Sie hat eine solche in Bayern eingereicht. Es geht um das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Ziel der Petition ist die „Etablierung einer externen, unabhängigen Monitoringstelle zur Überprüfung des Opferentschädigungsverfahrens in Bayern sowie einer ebenso unabhängigen Beschwerdestelle für Gewaltopfer“. Es fänden Retraumatisierungen der Betroffenen statt durch die Art und Weise, wie mit den Opfern während des Verfahrens umgegangen wird, so Stifter.

Sie ist selbst mehrmals Opfer von Gewalt geworden, wie sie der AZ schildert. Nicht zum ersten Mal geht sie gegen Ungerechtigkeiten vor, erzählt sie. Sie mahnt auch die schlechte Versorgung mit Plätzen in Frauenhäusern an. So bestehe die Gefahr, bei einem gewalttätigen Partner zu bleiben oder obdachlos zu werden.

Laut Zahlen des Weißen Rings ist bundesweit 2021 fast jeder zweite Antrag auf Unterstützung nach dem OEG abgelehnt worden (46,6 Prozent)- der schlechteste Wert seit über 20 Jahren.

Julika Sandt, sozialpolitische Sprecherin der FDP im Landtag unterstützt das Vorhaben: „Oft müssen Betroffene nach dem Martyrium der Gewalttat noch ein zweites Martyrium durchlaufen, um die ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen zu erhalten. Viele Opfer von Gewalttaten in Bayern stellen erst gar keinen Antrag oder geben irgendwann auf, weil der Aufwand zu hoch und die Kommunikation der Behörden unsensibel ist. Das ist unerträglich und darf nicht der Anspruch der Staatsregierung bei der Umsetzung der Opferentschädigung sein“.

Fernsehbeitrag/ Bayerischer Rundfunk (BR)

Fernsehbeitrag des Bayerischen Rundfunks zur Opferentschädigung mit Gudrun Stifter
Beitrag vom 26.10.2022

"Mehr Unterstützung für mehr Gewaltopfer

Opfer schwerer Gewalttaten brauchen Hilfe- medizinische, psychologische und finanzielle. Gudrun Stifter ist Opfer einer Vergewaltigung. Sie hat eine Petition auf den Weg für eine Änderung des Opferentschädigungsgesetz gebracht.“

Der Beitrag „Mehr Unterstützung für mehr Gewaltopfer“ ist seit dem 26.10.2023 nicht mehr in der Mediathek aufrufbar.

Antragsbesprechung/ Sozialausschuss des Bayr. Landtags, Foto: C.J. Ahlers (Redaktion Weißer Ring)

weitere Beschlüsse,

Mit Bezugnahme zur Petition,
11. November 2024:

Bildschirmfoto_21-1-2026_10465_www.landtag-bw.de

Mit Bezugnahme zur Petition,
16. Dezember 2024:

Externe Petition/ Bezugnahme Opferentschädigung, 07. März 2024:

(Anpassung der Versorgungsverwaltung an das SGB XIV, 29. November 2023):

* nachdem keine Vollständigkeit gewährleistet werden kann, sei für weitere Recherchen auf die Website des Landtags von Baden-Württemberg verwiesen:

Zuletzt veröffentlichte Statistiken/ Baden-Württemberg:

OEG-Statistik des Weißen Rings/ 2023

  • veröffentlicht: Februar 2025
  • für die Jahre 2024/ 2025 wurden bislang keine aktuelleren Statistiken veröffentlicht (Stand: 25.01.2026)

Amtliche Statistik (§126ff. SGB XIV) /
Bundesstelle für Soziale Entschädigung:

1. Halbjahr 2025:

-> ledigliche Erfassung der Anzahl von Leistungsempfängern & Ausgaben

2. Halbjahr 2024:

-> ledigliche Erfassung der Anzahl von Leistungsempfängern & Ausgaben

Daten zu den Erhebungsmerkmalen (§127 SGB XIV) liegen bislang keine vor (Stand: 25.01.2026):

Presseartikel 2025- Verweigerung der Opferentschädigung nach häuslicher Gewalt aufgrund nicht unmittelbar stattgefundener Trennung/ Baden-Württemberg:

Beitrag/ SWR:
"Als Opfer häuslicher Gewalt: Diese Frau kämpft seit sechs Jahren vergeblich um Entschädigung":

Artikel/ Recht & Politik:
"Keine Opferentschädigung bei fortgeführter gefährlicher Ehe":

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg:

Beitrag der GFF (Gesellschaft für Freiheitsrechte):
"Soziales Entschädigungsrecht bei partnerschaftlicher Gewalt":


Ein Beispiel weiterhin bestehender Problematiken:

Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 04.12.2025-  L6 VE 1308/25

– Negation einer Retraumatisierung durch Begutachtung

– keine Anerkennung der zuvor diagnostizierten PTBS -> Diagnoseänderungen durch Begutachtung

– „Milieuschaden“ -> mitunter werden andere Umstände, wie das häusliche Umfeld, für die späteren Schäden verantwortlich gemacht, nicht primär der stattgefundene, jahrelange sexuelle Missbrauch, was schlussendlich zu einer Minderung des GdS (Grad der Schädigungsfolgen) und somit der Höhe der Versorgungsrente führt