Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf eine bessere Umsetzung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) und ab 2024 des Sozialgesetzbuches (SGB) Vierzehntes Buch (XIV) in Bayern hinzuwirken und somit die Situation für die Betroffenen zu verbessern.
Hierfür soll die Staatsregierung folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Schaffung einer externen und unabhängigen Monitoringstelle für die Umsetzung
des OEG und des SGB XIV
─ Sie erfasst und wertet umfassende Statistiken zur Umsetzung des OEG und
SGB XIV in Bayern aus (u. a. Zahlen zu Anträgen, Bescheiden, Widerspruchs-
und Klageverfahren, Grad der Schädigungsfolgen, Bearbeitungsdauer, ärztlichen Gutachten).
─ Sie erfasst und analysiert, inwieweit sekundäre Viktimisierungen im Rahmen
des Verfahrens erfolgen.
─ Sie untersucht, welche Erschwernisse bei der Antragstellung vorliegen und wie
diese abgebaut werden können.
─ Die Monitoringstelle soll unter der Einhaltung von notwendigen Datenschutzbestimmungen auch die im Rahmen der OEG-/ SGB XIV-Verfahren genutzten
Gutachten überprüfen können. Zudem soll sie die fachliche Qualifikation der
Gutachterinnen und Gutachter überprüfen.
─ Sie soll ebenfalls überprüfen, inwiefern die Kommunikation durch die ausführenden Behörden für die Betroffenen verständlich und sensibel ist.
─ Bei der Arbeit der Monitoringstelle sollen Fachexpertinnen und Fachexperten
sowie Betroffene einbezogen werden. Hierfür sind auch niedrigschwellige Kommunikationsmöglichkeiten einzurichten, damit Betroffene einbezogen werden
können.
─ Sie unterrichtet regelmäßig den Landtag über die Erkenntnisse aus der Umsetzung des OEG und des SGB XIV auf Landesebene.
─ Sie wird an allen Gesprächskreisen, Arbeitsgruppen und ähnlichen Arbeitszusammenschlüssen zum Thema Opferschutz und Opferentschädigung innerhalb
der Staatsregierung beteiligt.
─ Sie gibt wissenschaftliche Untersuchungen zur Umsetzung des OEG und des
SGB XIV in Auftrag.
2. Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Gewaltopfer und Angehörige
von Opfern von Mord- sowie Tötungsdelikten
─ Die Beschwerdestelle soll allgemein für Opfer von Gewalttaten als Anlaufstelle
dienen.
─ Sie empfängt und bearbeitet Beschwerden gegen Behörden, die nach der Gewalttat von Opfern als Anlaufstelle dienen. Sie erhält zudem die Möglichkeit zu
einer Schlichtung zwischen den Beschwerdeführern und den Behörden.
─ Sofern sie anhand der Beschwerden Missstände erfasst, wirkt sie auf eine Verbesserung dieser hin und informiert regelmäßig die Staatsregierung und den
Landtag über die vorliegenden Missstände.
3. Start einer Informations- und Aufklärungskampagne über die Ansprüche und Leistungen nach dem OEG und SGB XIV
─ Diese soll darauf abzielen, dass jedes Opfer direkt nach der Gewalttat über
seine Möglichkeiten einer Opferentschädigung erfährt. Die Leistungen sollen
transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.
─ Hierbei sollen auch niedrigschwellige Ansätze verfolgt werden. Informationen
sollen auch durch die Behörden zur Verfügung gestellt werden, wie beispielsweise durch die Polizei, Staatsanwaltschaft, Rathäuser aber auch Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte oder psychologische Beratungsstellen. Die in Bayern
etablierte Stiftung Opferhilfe sollte im Rahmen dieser Kampagne einbezogen
werden.
Begründung:
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik ereigneten sich in Bayern im Jahr 2021 insgesamt 16 882 Gewaltdelikte1.
Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass diese Zahl lediglich die polizeilich erfassten Fälle wiedergibt. Viele Gewaltdelikte werden jedoch nicht gemeldet und verbleiben somit im Dunkelfeld. Im selben Jahr wurden jedoch nur 1 128 Anträge auf Opferentschädigung nach dem OEG gestellt. Das entspricht einem Anteil
von 6,68 Prozent an allen Gewalttaten in Bayern. Im Freistaat Bayern werden im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich viele Anträge auf Opferentschädigung gestellt. Eine Anerkennung erfolgte im Jahr 2021 nur in 436 Fällen, was einem Anteil von 38,65 Prozent an allen gestellten Anträgen bzw. lediglich 2,58 Prozent an allen erfassten Gewaltdelikten entspricht. Hingegen werden 46,63 Prozent aller Anträge auf Opferentschädigung abgelehnt. In den Jahren 2010 bis 2019 hat zudem in Bayern die Anzahl der Ablehnungen stark zugenommen.3
Es existieren keine Statistiken, aus welchen Gründen es zu einer Ablehnung kam. Die Staatsregierung kann auch nicht begründen, wieso so wenige Menschen einen Antrag auf Opferentschädigung stellen.4 In seinem OEG-Report führt jedoch der Weiße Ring aus, dass die geringe Anzahl der Anträge auch daran liegt, dass die Verfahren sehr langwierig und mit vielen Hürden verbunden sind. Daher ziehen viele Opfer ihren Antrag im Laufe der Bearbeitung – auf ärztlichen oder therapeutischen Rat – zurück.5 Die
Staatsregierung erfasst beispielsweise auch nicht, wie lange im Schnitt die Verfahren
dauern. Vergleichswerte aus anderen Bundesländern deuten darauf hin, dass die Verfahren zwischen 12 und 18 Monate dauern. Eine Wartezeit von bis zu anderthalb Jahren
ist jedoch für Gewaltopfer, die eine umfassende Behandlung, wie beispielsweise psychotherapeutische Leistungen brauchen, nicht hinnehmbar. Eine ausbleibende Unterstützung kann sogar zu einer Verschlechterung der gesundheitlichen Lage führen. Viel länger werden die Verfahren, sofern aufgrund der Ablehnung ein gerichtlicher Weg ein geschlagen werden muss. Das Statistische Bundesamt führt aus, dass Verfahren zum
sozialen Entschädigungsrecht im Schnitt fast zwei Jahre dauern.6 In Bayern wurde im Jahr 2012 die „Stiftung Opferhilfe Bayern“ errichtet. Diese Stiftung soll Menschen, die durch Straftaten geschädigt werden und hierfür weder vom Täter noch vom Sozialsystem einen Ausgleich erhalten, schnell und unbürokratisch finanziell unterstützen. Die bestehenden Hilfsangebote, unter anderem das Opferentschädigungsgesetz, decken
hier nicht alle Fälle ab.
Mit dem SGB XIV wurde im Jahr 2019 ein Nachfolgegesetz des bis Ende 2023 geltenden Opferentschädigungsgesetzes beschlossen. Dieses bringt einige Verbesserungen für die Betroffenen und wird auch vom Weißen Ring positiv gesehen. Auch dieses Gesetz kann jedoch nicht alle Probleme bei der Umsetzung der Opferentschädigung in den Ländern beheben. Viele Aspekte, wie die lange Bearbeitungsdauer, unsensible Kommunikation mit den Opfern, sekundäre Viktimisierung oder fehlende statistische Daten können auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bestehen bleiben. Auch die im Gesetz verankerte Bundesstelle für Soziale Entschädigung wird die Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene nicht umfassend überprüfen können. Daher ist es angebracht, dass in Bayern eine Monitoringstelle für die Umsetzung der Opferentschädigung errichtet wird. Der Freistaat würde damit Pionierarbeit betreiben und könnte somit zum Vorbild für andere Länder werden. Ziel der Monitoringstelle ist es, dass umfassende Statistiken erhoben werden und auf Missstände bei der Umsetzung des Gesetzes hingewiesen wird. Zudem soll die Stelle bei allen Vorhaben der Staatsregierung zur Opferentschädigung beteiligt werden.
Art. 4 der EU-Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten (2012/29/EU) sieht vor, dass ein entsprechender Beschwerdemechanismus für Opfer eingerichtet werden soll. Eine unabhängige Stelle könnte daher als zentrale Beschwerdestelle für alle Opfer dienen. Sie beschäftigt sich jedoch nicht nur mit Fällen nach dem OEG/ SGB XIV, sondern mit allen Prozessen, die ein Opfer nach einer Gewalttat durchläuft.
In einer Umfrage für den Weißen Ring wurde festgestellt, dass 76 Prozent aller Menschen das OEG nicht kennen, bzw. nicht wissen, dass Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz beantragt werden können. Erschreckenderweise wissen auch unter den Opfern bzw. Angehörigen von Opfern 70 Prozent der Menschen nicht, dass Entschädigungsleistungen beantragt werden können.7 Aus diesem Grund erscheint es notwendig, dass eine breit aufgelegte Aufklärungskampagne in Bayern gestartet wird. Diese soll auf Landesebene erfolgen, damit auch die entsprechenden Zugangswege und Antragsmodalitäten in Bayern gezielt beworben werden können. Ziel einer solchen Kampagne muss es sein, dass möglichst alle Opfer von Gewalttaten über die Möglichkeiten einer Opferentschädigung informiert sind.
1 https://www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/statistik/index.html
2 https://weisser-ring.de/system/files/domains/weisser_ring_dev/downloads/oegstatistik202103983262_0.pdf
3 https://forum-opferhilfe.de/oeg-laender/
4 https://forum-opferhilfe.de/oeg-laender/
5 https://forum-opferhilfe.de/oegreport-tatort-amtsstube/
6 https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Gerichte/sozialgerichte-2100270217004.pdf?__blob=publicationFile
7 https://forum-opferhilfe.de/oeg-umfrage/