Landtag von Baden-Württemberg
Beschluss:
Beschluss der Petition:
Teil I: Darstellung des Gegenstands der Petition
„Die Petentin fordert die Errichtung einer unabhängigen Monitoringstelle zur Überprüfung der Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie
eine unabhängige Beschwerdestelle für Gewaltopfer.
Insbesondere wird unter Bezugnahme auf eine Veröffentlichung eines Vereins für Opferschutz in dessen Zeitschrift ,,Forum Opferhilfe“ zur bundesweiten
Situation bemängelt, das Antragsverfahren sei langwierig, hochbürokratisch und nicht kundenfreundlich
und führe dazu, dass Gewaltopfer schlussendlich Anträge aus Selbstschutz zurücknehmen würden.“
Teil II: Ergebnis der Petitionsprüfung
Zusammenfassung/ Argumentation entgegen der Errichtung einer externen unabhängigen Monitoring- und Beschwerdestelle, sowie proaktiver Aufklärung, mit Verweis auf:
Gesetzesreform/ SGB XIV, Schnelle Hilfen/ SGB XIV (Fallmanagement, Trauma-Ambulanzen), existierende Einrichtungen, Institutionen, Beratungsstellen, Frauen- und Kinderschutzhäuser, Hilfsangebote im Ermittlungs- und Strafverfahren, Opferbeauftragter der Landesregierung (für Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen, Großschadensereignissen), Merkblatt, Kinder- und Jugendhilfe/ Jugendämter, i.d.R erfahrene und sensibilisierte Mitarbeiter der Versorgungsämter, Beweiserleichterung, bundesweite Amtliche Statistik (126 ff. SGB XIV), Bundesstelle für Soziale Entschädigung, Parallelstruktur, Rechtsweg, Dienstaufsichtsbeschwerden, Zuständigkeit des Bundes…
-> s.h. Beschluss & Erläuterung
Beratung im Petitionsausschuss
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Beschlussempfehlung:
„Die Petition wird der Regierung als Material überwiesen hinsichtlich der Durchführung von Schulungen im Bereich des Opferschutzes für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versorgungsämter sowie hinsichtlich der Beratung zum Adhäsionsverfahren. Im Übrigen kann der Petition nicht abgeholfen werden.“
Der Beschlussempfehlung wurde im Rahmen der 108. Plenarsitzung des Landtags, am 07.11.2024, gefolgt
Beschluss des Landtags vom 08. November 2024:
(Zwischenbescheid des Landtags vom 28. April 2023):
weitere Beschlüsse,
Externe Petition/ Bezugnahme Opferentschädigung, 07. März 2024:
* nachdem keine Vollständigkeit gewährleistet werden kann, sei für weitere Recherchen auf die Website des Landtags von Baden-Württemberg verwiesen:
Zuletzt veröffentlichte Statistiken/ Baden-Württemberg:
OEG-Statistik des Weißen Rings/ 2023
- veröffentlicht: Februar 2025
- für die Jahre 2024/ 2025 wurden bislang keine aktuelleren Statistiken veröffentlicht (Stand: 25.01.2026)

Amtliche Statistik (§126ff. SGB XIV) /
Bundesstelle für Soziale Entschädigung:
1. Halbjahr 2025:
-> ledigliche Erfassung der Anzahl von Leistungsempfängern & Ausgaben
2. Halbjahr 2024:
-> ledigliche Erfassung der Anzahl von Leistungsempfängern & Ausgaben
Daten zu den Erhebungsmerkmalen (§127 SGB XIV) liegen bislang keine vor (Stand: 09.03.2026):
Presseartikel 2025- Verweigerung der Opferentschädigung nach häuslicher Gewalt aufgrund nicht unmittelbar stattgefundener Trennung/ Baden-Württemberg:
Beitrag/ SWR:
"Als Opfer häuslicher Gewalt: Diese Frau kämpft seit sechs Jahren vergeblich um Entschädigung":
Artikel/ Recht & Politik:
"Keine Opferentschädigung bei fortgeführter gefährlicher Ehe":

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg:
Beitrag der GFF (Gesellschaft für Freiheitsrechte):
"Soziales Entschädigungsrecht bei partnerschaftlicher Gewalt":
Etablierung von Opferbeauftragten der Staatsanwaltschaften/ 2025
Am 18.12.2024 (einem Monat nach Beschluss der Petitionen) wurde im Rahmen des Haushaltsplanes die Etablierung von Opferbeauftragten, inkl. Stellvertretungen beschlossen, welche an allen Staatsanwaltschaften Baden-Württembergs angegliedert sein werden. Hierfür sind 17 Stellen, sowie eine Zusammenarbeit zwischen den Opferbeauftragten, der Polizei, den Staatsanwaltschaften, Gerichten, dem Weißen Ring, sowie einem weiteren Verein der Opferunterstützung vorgesehen.
Weitere Informationen sind u.a. den hier verlinkten Artikeln zu entnehmen:
Ein Beispiel weiterhin bestehender Problematiken:
Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 04.12.2025- L6 VE 1308/25
– Negation einer Retraumatisierung durch Begutachtung
– keine Anerkennung der zuvor diagnostizierten PTBS -> Diagnoseänderungen durch Begutachtung
– „Milieuschaden“ -> mitunter werden andere Umstände, wie das häusliche Umfeld, für die späteren Schäden verantwortlich gemacht, nicht primär der stattgefundene, jahrelange sexuelle Missbrauch, was schlussendlich zu einer Minderung des GdS (Grad der Schädigungsfolgen) und somit der Höhe der Versorgungsrente führt


